Unfallversicherung

Über 70 Prozent der Unfälle geschehen im Haus und in der Freizeit.

Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht, der Verbraucher trägt die Risiken selbst. Wer etwa den Obstbaum in seinem Garten stutzt und dabei von der Leiter stürzt, kann lebenslange Beeinträchtigungen davontragen. Darunter kann auch die berufliche Leistungsfähigkeit auf Dauer leiden und Ihre finanzielle Situation in arge Schieflage bringen.

Häufig sind Kinder und auch schon Kleinkinder davon betroffen. Ein Sturz von der Wickelkommode kann ein Kind zum Pflegefall machen. Dies bedeutet für die Eltern emotionale aber auch besonders finanzielle Belastungen.

Eine private Unfallversicherung mildert die Folgen.

Hinterlassen Sie uns Ihre Nummer - wir rufen Sie an!

  • Hausfrauen
  • Kinder
  • Hauptverdiener
  • aktiv Sportliche
  • Berufstätige mit hohem Reiseanteil
  • etc.

Im Grunde für jeden!

Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis.

Wenn dem Versicherten ein Unfall widerfährt, übernimmt der Versicherer die vereinbarten Leistungen.

I.d.R. wird eine sogenannte 24 h-Deckung vereinbart; d.h. es ist unerheblich, ob der Unfall während der Arbeitszeit oder privat eintrat.

Versichert wird der Personenkreis gegen Unfälle des täglichen Lebens.

Hierzu gehören Knochenbrüche,  Erfrierungen, Verletzungen die kosmetische Operationen bedürfen, Verlust von Gliedmaßen und die Invalidität einzelner Glieder.

Auch die Folgen eines Zeckenbisses sind versicherbar und Verletzungen durch Kraftanstrengung und Eigenbewegung.

Typische Ausschlüsse sind

  • Unfälle im Zusammenhang mit einer aktiven Teilnahme an Straftaten
  • Unfälle infolge Geistes- oder Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit, Schlaganfälle, epileptische Anfälle
  • Unfälle wegen aktiver Teilnahme an Auto-/ Motorradrennen
  • Unfälle durch Kernenergie, innere Unruhen
  • vorsätzliche Selbsttötung oder Verstümmelung

Die Bausteine und die Versicherungssummen können flexibel gestaltet werden – individuell für einzelne Personen oder Personengruppen.

In der Regel ist bei den Versicherungstarifen eine Einstufungen nach den Gefahrengruppen A (nicht körperlich tätig) und Gefahrengruppe B (körperlich tätigkeit) vorgesehen.

Je nach Vertragsgestaltung können folgende Punkte vereinbart werden

  • Eine Invalidität ab 1%
  • Eine lebenslange Unfallrente bei einer Invalidität ab 50%
  • Ein Krankenhaus-Tagegeld bis zu 730 Tagen
  • Ein Genesungsgeld bis zu 100 Tage
  • Eine Todesfall-Leistung
  • Einen Ersatz von Bergungskosten sowie
  • Rettungskosten
  • Knochenbruchgeld
  • Komageld
  • kosmetische Operationen
  • einen Ersatz von Umbaukosten für den Arbeitsplatz
  • Zahnersatz
  • Haushaltshilfe
  • Nachhilfelehrer
  • Sofortleistungen
  • und vieles mehr