Sterbegeld und Bestattungsvorsorge

In Deutschland gibt es eine Bestattungspflicht. Das heißt, die nächsten Verwandten müssen für die Beerdigung aufkommen. Die Ausgaben für Sterbeurkunden, Erbschein, Grabstein, Trauerkarten und Blumenkränze summieren sich schnell zu mehreren Tausend Euro.

Das gesetzliche Sterbegeld wurde vor vielen Jahren abgeschafft. Um die Kosten für eine Beerdigung zu decken, empfiehlt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung oder eine sogenannten Bestattungsvorsorge.

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Für alle, die jetzt schon für den Todesfall und entsprechender Bestattung vorsorgen wollen.

Der im Versicherungsschein benannte Personenkreis wird gegen das Todesfallrisiko mit einer vereinbarten Sterbegeldsumme versichert.

Und diese Summen werden steuerfrei ausgezahlt.

Bei einer Bestattungsvorsorge wird der Vertrag direkt zugunsten eines vorher bestimmten Bestattungsunternehmens abgeschlossen: dieses regelt dann im Todesfall alles rund um die Bestattung und erhält dafür die vereinbarte Versicherungssumme.

Bei der Sterbegeldversicherung erhalten die Hinterbliebenen oder Begünstigen die Sterbegeldsumme zur weiteren Verwendung.

Da viele Verträge Wartezeiten vorsehen, müssen häufig keine Gesundheitsfragen beantwortet werden; somit wird auch Kranken der Zugang zu solch einer Police ermöglicht.

  • Suizid
  • Tod während der Wartezeit, sofern vereinbart

Meist geben die Versicherer entsprechende Pakete bzw. Versicherungssumme vor; diese liegen i.d.R. zwischen 3.500 und 10.000 Euro.

Höhere Summen sind auch möglich.

Je nach dem welche Bestattung und welcher feierliche Rahmen Ihnen vorschwebt werden schnell 7.000 -11.000 Euro fällig.