Ein Todesfall ist nicht nur tragisch, er kann auch existenzbedrohend für die Hinterbliebenen sein. In den letzten Jahren geriet die klassische Kapitallebensversicherung zunehmend ins Abseits.
Die Kapitallebensversicherung kommt zunehmend aus der Mode. Doch obwohl die Kombination von Todesfallrisiko und Ansparprozess teilweise zu kostenintensiv und renditeschwach kalkuliert ist, bleibt diese Variante der Vorsorge nicht uninteressant. Denn bei Tod in der Ansparphase - anders als bei der Rentenversicherung - wird die Todesfallsumme fällig. Und im Erlebensfall werden die Beiträge mit Garantiezins samt Überschüssen zurückgezahlt.
Dies kann je nach Anbieterwahl noch attraktiv sein und somit dem Aufbau der Altersvorsorge dienen. Vor allem weil Banken gerne derartige Verträge als Sicherheiten nehmen.
Viele Versicherer haben sich von dem klassischen Lebensversicherungsprodukt mit konventioneller Kapitalanlage getrennt und den Fokus nun auf fondsgebundene Produkte gelegt.
Der im Versicherungsschein benannte Personenkreis wird gegen das Todesfallrisiko in der Ansparphase mit einer garantierten Versicherungssumme versichert.
Sollte die Person das vereinbarte Ablaufdatum erleben, erhält der das verzinste Kapital als Auszahlung.
Im Versicherungsfall erhalten die Angehörigen die Todesfallsumme - steuerfrei.
Im Erlebensfall wird die garantierte Versicherungssumme zzgl. Zinsen fällig. Mit 12 Jähriger Laufzeit und Auszahlung nach dem 60.ten lebensjahr werden nach 2004 geschlossene Verträge mit dem Halbeinkünfteverfahren besteuert - also 50% der Erträge unterliegen zum Auszahlungszeitpunkt der persönlichen Einkommenssteuer.
Ältere Verträge genießen noch Steuerfreiheit.
Neben dem Todesfallrisiko lassen sich weitere Biometrische Risiken wie Pflegefall oder Berufsunfähigkeit in die Kapitallebensversicherung einschließen.
Wenn die versicherte Person zu Tode kommt durch
Die Versicherungssumme ist abhängig von Beitrag, der jeweiligen Laufzeit und dem Eintrittsalter. Teilweise spielt auch der Beruf eine Rolle.