Als gesetzliche Krankenversicherter gibt es einige Leistungen, die wünschenswert sind jedoch nicht von den Kassen übernommen werden.
Jeder sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige, dessen Einkommen regelmäßig über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt - diese beträgt in 2016 56.250 Euro - kann eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen.
Selbstständige und Freiberufler können sich unabhängig vom Einkommen privat krankenversichern.
Die Motivation zur privaten Krankenversicherung beruht entweder auf einem günsitgen Beitrag, unabhängig vom Einkommen, oder auf dem Wunsch einer Topabsicherung. Denn eine PKV ermöglicht dem Versicherungsnehmer i.d.R. eine umfassende und individualisierte medizinische Versorgung.
Für Selbständige und Freiberufler, für diejenigen, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Wichtig ist für Arbeitnehmer, dass die Versicherungspflichtgrenze mindestens 12 Monate lang in Folge überschritten sein muss, um den Wechsel von der GKV zur PKV vornehmen zu können.
Zu beachten ist auch die familiäre Situation (denn Kinder müssen i.d.R. über den Besserverdienenden versichert werden) und wie die Zukunftspläne und das Einkommen sich gestalten. Eine reine Bauchentscheidung sollte dies nicht sein.
Existenzgründern ist zurnächst anzuraten, erst einmal zu beobachten, wie sich das Einkommen und das Unternehmen entwickelt; denn ein Wechsel zurück zur Gesetzlichen ist häufig nicht oder nur schwer möglich.
Die privaten Krankenversicherer bieten eine Vielzahl von speziellen Leistungen an, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen hinaus gehen.
Ein gesetzlich Krankenversicherter muss solche zusätzlichen Leistungen extra bezahlen. Privatpatienten hingegen erhalten in vielen Fällen erweiterte Behandlungen und höherwertigere medizinische Produkte standardmäßig durch ihre private Krankenversicherung erstattet.
Generell werden
Häufig werden Selbstbehalten vereinbart, die das Gesundheitsverhalten des einzelnen wiederspiegeln. Wer selten zum Arzt geht, schätzt einen hohen Selbstbehalt und damit günstigere Prämie.
Wer häufig einen Mediziner rekrutiert oder rekrutieren will, oder als Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber versichert wird, wählt den geringeren Selbstbehalt.
Wissenswert ist, dass die jeweilige Höhe der zu zahlenden Beiträge abhängig vom jeweiligen Alter des Antragstellers und von dessen Gesundheitszustand sowie vom individuell gewählten Tarif abhängig ist. Anders also, als dies bei der gesetzlichen Versicherung der Fall ist.
Sie können zwischen günstigere Einsteigertarifen bis hin zu hochwertigen Vollschutztarifen wählen. Auch ein Selbstbehalt, den im Übrigen auch jeder gesetzlich Krankenversicherte zahlen muss, spielt maßgeblich bei der Prämiengestaltung mit.
Privatkrankenversicherte erhalten die Rechnungen vom Behandler immer direkt, ausser im stationären Fall: hier rechnet das Krankenhaus häufig direkt mit dem Versicherer ab, um den Patienten zu entlasten.
Je nach gewählter Selbstbeteiligung werden Rechnungen dann solange gesammelt, bis diese überschritten ist. Eine etwaige Beitragsrückerstattung im darauffolgenden Jahr sollte immer ins Kalkül gezogen werden.
Eine Krankenversicherung sollte immer als Rückversicherer gesehen werden. Welche Kosten können Sie zu Gunsten einer Beitragsersparnis auf sich nehmen, bis ein (Rück)Versicherer eingreifen und leisten soll?
Hier spielt das Einkommen, aber auch die persönliche Situation eine wichtige Rolle.