Oldtimer und Exoten

Ein exklusives Fahrzeug benötigt auch einen exklusiven Versicherungsschutz.

Doch ab Anschaffungswerten über 150.000 Euro zieht sich der Großteil der Anbieter zurück, da das Kaskorisiko ein Besonderes ist.

Und auch bei Oldtimern dünnt sich das Feld stark aus, da hier besonderes Know-How bzgl. der Bewertung dieser Fahrzeuge notwendig ist.

Hinterlassen Sie uns Ihre Nummer - wir rufen Sie an!

Für jeden der ein hochwertiges Fahrzeug bzw. einen Oldtimer oder Youngtimer zulassen möchte.

Voraussetzung ist natürlich zurnächst auch hier die Pflicht zur Haftpflichtdeckung für Personen-Sach-und Vermögensschäden Dritter.

Je nach Deckungsumfang, welcher vom Versicherer festgelegt wird, kann folgendes versichert werden:

  • Teil-und/oder Vollkasko-Versicherung
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Schutzbriefversicherung
  • Fahrerschutzversicherung
  • All-Risk-Deckung
  • GAP-Deckung
  • Auslandsschutz

Bei Oldtimern kommen mit einer optionalen Allriskdeckung zudem:

  • Betriebsschäden (z.B. Motorhaube fliegt auf und zerstört Windschutzscheibe)
  • Bruchschäden (z.B. Rahmenbruch)
  • Chemische Reaktion (z.B. Lackverätzung durch Vogelkot)
  • Fehlbedienung
  • Getriebeschaden (z.B. durch Bruch eines Zahnrads)
  • Motorschäden (z.B. Abriss eines Pleuels)

 

Bei exklusiven Fahrzeugen wird im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet. Bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer die entsprechenden Vereinbarungen für den Ersatz des Neuwertes.

Bei Oldtimern wird je nach Anbieter der Markt-, der Restaurierungs-oder der Wiederbeschaffungswert erstattet.

 

In der Kaskoversicherung sind Schäden durch

  • Verschleiß und Abnutzung
  • Teilnahme an Rennen (zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten)
  • Krieg
  • Kernenergie
  • Einwirkung von Temperaturen

ausgeschlossen.

Es empfiehlt sich bei exklusiven Fahrzeugen ein Wertgutachten anfertigen zu lassen, das als Basis der Versicherungssumme dienen kann. Vor allem dann, wenn es sich nicht mehr um einen Neuwagen handelt, sind Sie so immer auf der sicheren Seite.

Bei der Oldtimerverischerung wird anders als in der klassischen Kaskoversicherung der Liebhaber-, Sammler-, Markt- oder Restaurierungswert angenommen, deshalb sind hier ebenfalls Wertgutachten und Fotos wichtig.

Für eine spezielle Oldtimerversicherung muss sich Ihr Wagen in einem guten Allgemeinzustand befinden. Hier fordern die Versicherer, dass ein Alltagsfahrzeug für den normalen Gebrauch vorhanden ist.

Oldtimerversicherungen haben i. d. R. keine Schadenfreiheitsklasse und werden daher im Schadensfall auch nicht zurückgestuft.

Meist sind die Versicherungsbeiträge günstiger als für normale Kfz, da eine andere Nutzung unterstellt wird.