Schützen Sie einen Gegenstand, der Ihnen besonders am Herzen liegt. Diesen können Sie über die klassischen Risken einer Hausratversicherung hinaus "Vollkasko" versichern.
Instrumente gelten im privaten Haushalt als Hausrat und können über die klassischen Risiken, wie Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm, Beraubung etc. mitversichert werden.
Oft genügt aber dieser Schutz nicht, da ein Instrument mehreren zusätzlichen Gefahren ausgesetzt ist. Hier macht eine Instrumentenversicherung Sinn.
Das benannte Instrument optional mit elekronischem und nichtelekronischem Zubehör wie Transportbox, Noten, Notenständer, Stecker, Verstärker etc.
Versicherungsschutz besteht gegen nahezu alle Gefahren, wie:
Auch wenn das Instrument einmal verliehen wird, greift dieser spezielle Versicherungsschutz. Ebenso für das (elektronische) Zubehör und Noten.
ausgeschlossen sind