Musikinstrumenteversicherung

Instrumente gelten im privaten Haushalt als Hausrat und können über die klassischen Risiken, wie Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm, Beraubung etc. mitversichert werden.

Oft genügt aber dieser Schutz nicht, da ein Instrument mehreren zusätzlichen Gefahren ausgesetzt ist. Hier macht eine Instrumentenversicherung Sinn.

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  • Kinder und Jugendliche, die mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zu Musikschule/zum Orchester oder Auftritt müssen, sind erhöhten Gefahren ausgesetzt.
  • Aber auch jeder Berufs-und Hobbymusiker, der ein höherwertiges Instrument mit sich führt.

Das benannte Instrument optional mit elekronischem und nichtelekronischem Zubehör wie Transportbox, Noten, Notenständer, Stecker, Verstärker etc.

Versicherungsschutz besteht gegen nahezu alle Gefahren, wie:

  • Beschädigung
  • Zerstörung
  • Verlust bei Transporten
  • Diebstahl oder Raub
  • Wasser- oder Elementarschäden
  • Veruntreuung und Unterschlagung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Einbruch-Diebstahl / Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm / Hagel

Auch wenn das Instrument einmal verliehen wird, greift dieser spezielle Versicherungsschutz. Ebenso für das (elektronische) Zubehör und Noten.

ausgeschlossen sind

  • Verschleiß, Abnutzung
  • gerissene Saiten
  • Schrammschäden
  • Allmählichkeitsschäden
  • innere Schäden ( wie Überspannung)

  • Instrumente können sowohl zum Neu- als auch zum Zeitwert versichert werden.
  • Neuwert: Kann so lange versichert werden, wie der Zeitwert mindestens 40% des Neuwerts beträgt.
  • Feste Taxe: Der Versicherungswert für hochwertige Meisterinstrumente ist durch einen Wertnachweis zu belegen. Während dessen erfolgt keine Anrechnung einer eventuellen Unterversicherung.

  • Kosten für Leihinstrumente
  • Reparatur
  • Wiederbeschaffung nach Neu-oder Zeitwert
  • Herstellung von Zertifikaten