Kunstversicherung

Mit den Jahren hat sich dank Erb- oder Leidenschaft ein kleines bis größeres Vermögen an Kunst-und Wertgegenständen bei Ihnen angehäuft? Teilweise ist Ihnen der Wert vielleicht gar nicht klar? Oder Sie stellen in Ihren Büroräumen Ihre private Kunst aus, die über die Inhaltsversicherung nicht umfänglich abgesichert ist?

Die klassische Hausratversicherung stößt dann häufig trotz Allgefahrendeckung wegen der zu hohen Deckungssummen an seine Grenzen. Zudem sind Risiken wie Beschädigung durch Unachtsamkeit oder einfacher Diebstahl oder das Verlieren klassisch nicht mitversichert.

Hier passt die Kunstversicherung!

Hinterlassen Sie uns Ihre Nummer - wir rufen Sie an!

Für jeden privaten und gewerblichen Kunstsammler, Galeristen und Besitzer hochwertiger Vermögens-und Sammlergegenstände.

  • Gemälde,
  • Grafiken,
  • Plastiken und Skulpturen,
  • ethnografische Kunst,
  • Antiken,
  • Teppiche,Gobelins
  • Weine,
  • Silber
  • Installationen
  • Porzellan sowie
  • klassische Antiquitäten auch
  • hochwertiger Hausrat und darin enthaltene
  • Wertsachen und Schmuck
  • mit Außenversicherung / weltweiter Deckung

Die Kunstversicherung ist eine Allgefahrenversicherung, gegen z.B.

  • Feuer
  • Einbruch/Diebstahl/Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Elementarschäden
  • das Tragerisiko (z.B. bei Pelzen oder Uhren) mitversichert,
  • Diebstahl/Verlust,
  • Beschädigung durch Unachtsamkeit (Transport etc.)
  • Bruch


Die Versicherer verfügen über speziell geschultes und ausgebildetes Personal, die mit Ihnen vor Ort die Beratung und Bewertung vornehmen. Diskretion ist im Übrigen oberstes Gebot.

Es gibt 3 Möglichkeiten den versicherten Wert festzulegen:

  • den deklarierten Wert oder den Vereinbarten Wert (gilt für Sammlergegenstände),
  • den Neuwert (bei Hausrat Hausrat) oder
  • den Wiederbeschaffungswert (bei Wertsachen)

neben dem vereinbarten Wert des beschädigten oder abhandengekommenen Gegenstandes übernimmt sie eine Reihe Zusatzkosten wie

  • Bewachungskosten
  • Erstellung von Lage- und Sicherungsplänen
  • Präventivmaßnahmen zur Erhaltung und Schutz der Kunst- und Wertgegenstände
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
  • Reise-, Transport- und Rechtsanwaltskosten, um abhanden gekommene Kunstwerke wiederzuerlangen
  • Gutachterkosten
  • Transport-und Lagerkosten
  • Wertsteigerungen
  • Cash-Option, Wahl zwischen Restaurierung oder Entschädigung