Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen.
Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen.
Auch wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften sie laut BGB in unbegrenzter Höhe.
Bis zu einer gewissen Summe und für das eigene Bauvorhaben ist Sie i. d. R. in Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung bzw. in der betrieblichen Haftpflichtversicherung schon eingeschlossen. Doch größere Bauvorhaben sollten immer zusätzlich abgesichert werden.
Für jede Art von Bauherren. Egal ob mit Eigenbeteiligung oder bei reiner Ausführung durch eine Firma.
Grundsätzlich sind alle
die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat versichert, z.B. Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle oder Verstoß gegen die Überwachungspflicht.
Weiterhin ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk mitversichert.
Sollte der Bauherr eigene Bauausführungen, Bauleitung und Planung vornehmen, muss dies separat beantragt werden.
Z.B. nicht mitversichert gelten Schäden durch:
Die Versicherungssumme sollte immer anhand der Bausumme inkl. etwaigen Eigenanteil angesetzt werden.
Bsp. : Umbauvorhaben von 120.000 Euro: dies wäre die gewünschte Versicherungssumme.
Ferner sollte über eine Bauleistungsversicherung und eine Bauhelferunfallversicherung nachgedacht werden; ärgerlich wenn befreundete Helfer sich verletzen oder wenn Ihr Bauvorhaben durch Vandalismus betroffen ist.
Zunächst prüft die Bauherrenhaftpflichtversicherung, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.