Baugewährleistungs-& -fertigstellungsversicherung

Der Bau eines Hauses birgt eine Menge finanzielle Risiken; was, wenn der Bauunternehmer während der Bauphase insovlent geht? Was, wenn nach Bauabnahme unvorhergesehene Mängel auftreten?

Eine Baufertigstellungs-bzw. eine Baugewährleistungsversicherung beruhigt Auftraggeber und Baupartner gleichermaßen.

Hinterlassen Sie uns Ihre Nummer - wir rufen Sie an!

Sowohl für den Bauherren,

  • der damit sein Projekt während der Bauphase bei Insolvenz des Baupartners
  • und bei Mängeln nach Abnahme absichert,

aber auch für den Baupartner (Bauunternehmer, Bauträger, Generalübernehmer), für den Fall das berechtigte Mängel an dem Objekt nach Fertigstellung eintreten und Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Er kann damit auch seine Aval-Kreditlinie bei Banken und Versicherungen senken und erhält eine Baubegleitende Qualtitätsprüfung durch Sachverständige.

  • Finanzielles Risiko bei Insolvenz des Bauunternehmers vor Bauabnahme
  • Finanzieller Aufwand für die Behebung von versicherten Baumängeln nach Abnahme

Die Baugewährleistungs-Versicherung übernimmt

  • die Kosten der Gewährleistungsaufwendungen, wenn vom Bauherren nach der Bauabnahme berechtigt Mängel im Rahmen der Gewährleistungszeit (bis zu 5 Jahren) geltend gemacht werden.
  • auch die Kosten, die entstehen, um Zugang zur Schadenursache zu erhalten - z.B. das Aufreißen einer Wand, um an eine defekte Leitung zu gelangen.

Die Baufertigstellungsversicherung springt ein, wenn der Baupartner während des Baus insolvent geht.

Während des Baus bietet dieser Versicherungsschutz ein laufendes Qualtitätsmanagement durch Sachverständige. So können Mängel ggfs. schon frühzeitig behoben bzw. erkannt werden.

Der Versicherer gibt i.d.R. Versicherungssummen vor.

Die Prämie richtet sich nach

  • Versicherungssumme,
  • Bauweise,
  • Unterkellerung,
  • Haustyp und
  • gewähltem Selbstbehalt im Schadensfall.

  • Übernahme der Mehrkosten für die Fertigstellung des Bauvorhabens bei einer Insolvenz des Bauunternehmers vor der Bauabnahme
  • Direkte Erstattung der Kosten für Mängelbehebung bis zu fünf Jahre nach Baufertigstellung bei Insolvenz des Bauunternehmers nach der Bauabnahme