Was passiert, wenn auf einmal ungewollt austretendes Leitungswasser, zum Beispiel aus einer Waschmaschine, einen großen Schaden an Möbeln oder Hausrat verursacht?
Der Bau eines Hauses birgt eine Menge finanzielle Risiken; was, wenn der Bauunternehmer während der Bauphase insovlent geht? Was, wenn nach Bauabnahme unvorhergesehene Mängel auftreten?
Eine Baufertigstellungs-bzw. eine Baugewährleistungsversicherung beruhigt Auftraggeber und Baupartner gleichermaßen.
Sowohl für den Bauherren,
aber auch für den Baupartner (Bauunternehmer, Bauträger, Generalübernehmer), für den Fall das berechtigte Mängel an dem Objekt nach Fertigstellung eintreten und Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Er kann damit auch seine Aval-Kreditlinie bei Banken und Versicherungen senken und erhält eine Baubegleitende Qualtitätsprüfung durch Sachverständige.
Die Baugewährleistungs-Versicherung übernimmt
Die Baufertigstellungsversicherung springt ein, wenn der Baupartner während des Baus insolvent geht.
Während des Baus bietet dieser Versicherungsschutz ein laufendes Qualtitätsmanagement durch Sachverständige. So können Mängel ggfs. schon frühzeitig behoben bzw. erkannt werden.
Der Versicherer gibt i.d.R. Versicherungssummen vor.
Die Prämie richtet sich nach