Haus und Wohnen

Versicherungsschutz rund um Ihre Immobilie und Ihr Hab & Gut ist der existenziellste und wichtigste den Sie benötigen. Wann welche Versicherung Sinn macht, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

Hausratversicherung

Was passiert, wenn auf einmal ungewollt austretendes Leitungswasser, zum Beispiel aus einer Waschmaschine, einen großen Schaden an Möbeln oder Hausrat verursacht?

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Wohngebäude­versicherung

Ein Gebäude ist im Laufe der Zeit einer Vielzahl von Schadensrisiken ausgesetzt, welche es beschädigen oder sogar vollständig zerstören können. 

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        Fotovoltarik­/Solar­anlagen­versicherung

        Eine Photovoltaikanlage - Ihr Kraftwerk, das sich umweltschonend „selbstfinanziert“ und Sie unabhängiger von den großen Stromanbietern macht. Diese sensible Technik, ist zwangsweise auch den unschönen Seiten der Natur – wie z.B. Stürmen und Hagel – ausgeliefert.

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              Kunstversicherung

              Mit den Jahren hat sich dank Erb- oder Leidenschaft ein kleines bis größeres Vermögen an Kunst-und Wertgegenständen bei Ihnen angehäuft? 

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                    Musikinstrumente­versicherung

                    Instrumente gelten im privaten Haushalt als Hausrat und können über die klassischen Risiken, wie Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm, Beraubung etc. mitversichert werden.

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                          Gegenstands­versicherung

                          Schützen Sie einen Gegenstand, der Ihnen besonders am Herzen liegt. Diesen können Sie über die klassischen Risken einer Hausratversicherung hinaus "Vollkasko" versichern.

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                                Bauherrenhaftpflicht­versicherung

                                Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen.

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                                      Bauherren- und Bauhelfer-Unfallversicherung

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                                            Baugewährleistungs-und fertigstellungs­versicherung

                                            Häufig helfen Freunde und Bekannte auf der Baustelle mit. Kraft Gesetz sind Bauhelfer über die Bauberufsgenossenschaft versichert. Bauherren für die Bauhelfer tätig sind, sind verpflichtet das Bauvorhaben dort anzuzeigen. 

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