Tierhalterhaftpflicht

Die persönliche Haftung einem Dritten gegenüber ist gesetzlich geregelt.

Insbesondere, wenn Menschen zu Schaden kommen, können schnell große Schadensersatzsummen zusammen kommen.

Im privaten Alltagsleben können Sie für vielerlei Dinge in die Haftung gezogen werden: für das zerkratzte Auto des Nachbarn durch Kinderhand, für die Tierarztkosten eines fremden Tieres, für die beschädigte Vitrine beim Besuch eines Bekannten, für das Schmerzensgeld des Passanten, der auf dem vereisten Gehweg vor Ihrem Haus gestützt ist.

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Hundehaftpflicht

Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben.

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Pferdehaftpflicht

Pferde, als natürliche Fluchttiere, sind trotz guter Ausbildung und Erziehung grundsätzlich unberechenbar. Sie sind schnell und kräftig und verursachen häufig große und teure Schäden.

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