Private Haftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen und sichert Sie für Schäden ab, die Sie unbeabsichtigt Mitmenschen bzw. deren Eigentum im Alltag hinzufügen. Insbesondere Familien sind durch die heranwachsenden (deliktunfähige) Kinder im Alltag häufig durch private Haftpflichtrisiken gefährdet.

Hinterlassen Sie uns Ihre Nummer - wir rufen Sie an!

Prinzipiell für jeden:

  • Für Familien mit kleinen (deliktunfähigen) Kindern
  • Für Senioren
  • Für Menschen, die Kinder oder andere Tiere bei sich betreuen/beaufsichtigen
  • Für Junge Menschen, die aus der Haftpflichtdeckung ihrer Eltern gefallen sind.

Der im Versicherungsschein benannte Personenkreis wird gegen

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden durch einen vorangegangenen Personen-oder Sachschaden

versichert.

Alle Schäden, die einer der versicherten Personen einem Dritten fahrlässig zugeführt hat.

Zudem gibt es die Forderungsausfalldeckung, als wichtigen Bestandteil der Haftpflichtversicherung; sie kommt für Schäden auf, die einem selber zugefügt wurden, der Schädiger jedoch nicht auffindbar oder nicht belangbar ist.

Als Bestandteil ist die Bauherrenhaftpflicht mit kleinerer Deckungssumme und die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht für das selbstgenutzte Objekt von vornherein mitversichert.

Je nach Produkt gibt es einige Ausschlüsse; diese können sein:

  • Vorsatz
  • grobe Fahrlässigkeit
  • Schäden an versicherten Personen untereinander
  • Schäden durch Gebrauch eines Kfz (hier greift die Kfz-versicherung)
  • Schäden an geliehenen und gemieteten Gegenständen

In den letzten Jahren gab es in Puncto Versicherungssummen einen großen Wettbewerb.

Früher galten 3 Mio. Euro als hoch, mittlerweile pendeln sich die Summen zwischen 10 und 50 Mio. Euro ein.

Da insbesondere die Schadensersatzansprüche bei Personenschäden sehr hoch sein können, macht es auf jeden Fall Sinn, ältere Verträge aus DM-Zeiten auf den neuesten Stand zu bringen.

Der Versicherer prüft zunächst die Haftpflichtansprüche des Dritten auf Recht-und Verhältnismäßigkeit. Unberechtigte Ansprüche werden abgelehnt. Der gesamte Vorgang wird an den Versicherer abgetreten.

Somit übernimmt der Versicherer in erster Instanz die Funktion eines Rechtsschutzes.

Sachschäden werden immer nach Zeitwert bzw. Wiederanschaffungswert reguliert.