Ein schlecht beleuchteter Hauseingang, ein vereister Gehweg, ein herabfallender Dachziegel können Unfälle verursachen, für die Sie als Hausbesitzer schadensersatzpflicht gemacht werden können.
Die Privathaftpflichtversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen und sichert Sie für Schäden ab, die Sie unbeabsichtigt Mitmenschen bzw. deren Eigentum im Alltag hinzufügen. Insbesondere Familien sind durch die heranwachsenden (deliktunfähige) Kinder im Alltag häufig durch private Haftpflichtrisiken gefährdet.
Prinzipiell für jeden:
Der im Versicherungsschein benannte Personenkreis wird gegen
versichert.
Alle Schäden, die einer der versicherten Personen einem Dritten fahrlässig zugeführt hat.
Zudem gibt es die Forderungsausfalldeckung, als wichtigen Bestandteil der Haftpflichtversicherung; sie kommt für Schäden auf, die einem selber zugefügt wurden, der Schädiger jedoch nicht auffindbar oder nicht belangbar ist.
Als Bestandteil ist die Bauherrenhaftpflicht mit kleinerer Deckungssumme und die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht für das selbstgenutzte Objekt von vornherein mitversichert.
Je nach Produkt gibt es einige Ausschlüsse; diese können sein:
In den letzten Jahren gab es in Puncto Versicherungssummen einen großen Wettbewerb.
Früher galten 3 Mio. Euro als hoch, mittlerweile pendeln sich die Summen zwischen 10 und 50 Mio. Euro ein.
Da insbesondere die Schadensersatzansprüche bei Personenschäden sehr hoch sein können, macht es auf jeden Fall Sinn, ältere Verträge aus DM-Zeiten auf den neuesten Stand zu bringen.
Der Versicherer prüft zunächst die Haftpflichtansprüche des Dritten auf Recht-und Verhältnismäßigkeit. Unberechtigte Ansprüche werden abgelehnt. Der gesamte Vorgang wird an den Versicherer abgetreten.
Somit übernimmt der Versicherer in erster Instanz die Funktion eines Rechtsschutzes.
Sachschäden werden immer nach Zeitwert bzw. Wiederanschaffungswert reguliert.