Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Ein schlecht beleuchteter Hauseingang, ein vereister Gehweg, ein herabfallender Dachziegel können Unfälle verursachen, für die Sie als Hausbesitzer schadensersatzpflicht gemacht werden können.

Schäden die Dritten durch eine Immobilie und auf einem fremden Grundstück widerfahren, werden durch die sogenanne Haus-und Grundbesitzerhaftpfichtversicherung gedeckt.

Sie ist regelmäßig Bestandteil der Privaten Haftpflichtversicherung für das private selbstgenutzte Objekt. Vermietete Objekte bzw. Mehrfamilienhäuser sollten unbedingt mit solche einem Versicherungsschutz ausgestattet werden. Auch unbebauten Grundstücke sollten dringend versichert werden.

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Für alle, die eine Immbolie oder ein unbebautes Grundstück besitzen.

Schäden an fremden Dritten, durch Nichteinhaltung von Verkehrssicherungspflichten ( z.b.umgestürzter, nachweislich kranker Baum), die durch die Immbolie oder auf dem Grundstück verursacht wurden.

Sie prüft die Schadensersatzansprüche Dritter gegen Sie im Falle von

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • daraus entstehendene Vermögensschäden.

und sollten die Ansprüche unberechtigt sein, werden diese auch abgelehnt.

Nicht versichert werden insbesondere die eigenen Schäden, also mitversicherter Personen untereinander.

Die Versicherungssumme ist i.d.R. mittlerweile zwischen 3 und 15 Mio Euro.

Je nach Anbieter. Da insbesondere Personenschäden sehr hoch ausfallen können, ist es ratsam, eine möglichst hohe Versicherungssumme zu wählen.