Die persönliche Haftung jedes einzelnen einem Dritten gegenüber ist tatsächlich gesetzlich geregelt. Deswegen spricht man auch allgemein von der "gesetzlichen Haftpflicht".
Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Grundversicherungen, die Sie haben sollten. NIcht nur Sie, sondern auch der (Ehe-)Partner und Kinder gelten i.d.R. hierüber mitversichert.
Insbesondere, wenn andere Menschen zu Schaden kommen, können schnell große Schadensersatzsummen zusammen kommen, die Sie ohne entsprechende Haftpflichtversicherung allein finanziell nicht stemmen könnten.
Im privaten Alltagsleben können Sie für vielerlei Dinge in die Haftung gezogen werden: für das zerkratzte Auto des Nachbarn durch Kinderhand (private Haftpflicht), für die Tierarztkosten eines fremden Tieres durch Ihren Hunde (Hundehaftpflicht), für die beschädigte Vitrine beim Besuch eines Bekannten, für das Schmerzensgeld des Passanten, der auf dem vereisten Gehweg vor Ihrem Haus gestützt ist(Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht) oder für Schäden an der gemieteten Wohnung (Mietsachschäden).
Ihre Haftpflichtversicherung prüft, ob die Ansprüche gegen Sie gerechtfertigt sind und lehnt jedoch auch Schäden ab, für die Sie eben nicht haftbar gemacht werden können.
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