Wassersporthaftpflichtversicherung

Der Schaden an fremden Eigentum oder anderen Personen kann enorm sein, wenn Ihnen während des Führen eines Wassersporgerätes ein Missgeschick unterläuft.

In einigen Ländern ist die Wassersporthaftpflichtversicherung schon Zwang.

Nicht selten kann die Wassersporthaftpflicht an Ihre Private Haftpflicht angedockt werden bzw. ist sogar schon enthalten. Dies ist jedoch genau zu prüfen.

Hinterlassen Sie uns Ihre Nummer - wir rufen Sie an!

Für alle privaten Nutzer von Wassersportfahrzeugen und Zubehör.

Dies betrifft sowohl Eigner wie auch Halter.

alle im Zusammenhang mit dem Führen eines Wassesportfahrzeuges entstandene Schadensersatzansprüche Dritter.

Dazu gehören auch die Haftung durch Trailer und Beiboote, das Ziehen von Wasserskiläufern oder Schirmdrachenfliergern, Mietsachschäden sowie weitere Assistanceleistungen.

  • Personen-,
  • Sach-und
  • Vermögensschäden
  • Umweltschäden (Verunreinigung von Wasser z.B.)

Die Versicherungssumme sollte möglichst hoch gewählt werden und liegt i.d.R. zwischen 5 und 15 Mio. Euro.

Die Prämie variiert je nach Segelgröße bzw. Kw-Leistung.

Wie jede Haftpflichtversicherung prüft der Versicherer im Schadensfall die gestellten Ansprüche auf Rechtmäßigkeit. Unberechtigte Ansprüche werden abgelehnt.

Kommt es zu einem Prozess übernimmt der Versicherer die Führung und trägt die Kosten.

Bei berechtigten Ansprüchen reguliert der Versicherer im Rahmen der vereinbarten Summen.