Jagdversicherung

Der versicherte Jagdscheininhaber, ggfs. seine Jagdhunde sind für Schäden im Zusammenhang mit Jagdeinsätzen gegen verursachte

Personen-, Sach-und Vermögensschäden

versichert.

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Für jeden Inhaber eines Jagdscheines und alle Anwärter.

Der versicherte Jagdscheininhaber, ggfs. seine Jagdhunde sind für Schäden im Zusammenhang mit Jagdeinsätzen gegen verursachte

Personen-, Sach-und Vermögensschäden

versichert.

Der Versicherer prüft im Schadensfall zunächst, ob die gestellten Forderungen berechtigt sind.

Im berechtigten Leistungsfall werden neben den Personen-, Sach-und Vermögensschäden auch

  • Mietsachschäden an beweglichen Mobiliar
  • Tot oder Nottötung überlassener Schweisshunde
  • Schäden durch gezähmte Greifvögel und Frettchen
  • Schäden durch gehaltene Jagdhunde
  • Schäden bei Jagdgesellschaften
  • Gefälligkeitsschäden
  • Produkthaftpflichtschäden durch in Umlauf gebrachte Wildprodukte
  • u.v.m.

übernommen.

Die Versicherer bieten i.d.R. 3 verschiedenen Versicherungsummen an, wobei hier mindestens 5 Mio. Euro gewählt werden sollen.

Meistens wird der Jagdschein für eine feste Laufzeit ausgestellt, für die dann auch ein Versicherungsnachweis vorliegen muss. Deshalb werden Jagdhaftpflichtversicherungen häufig mehrjährig abgeschlossen.