Ferienimmobilie

Wer wünscht sich nicht ein Zweitdomizil, vielleicht in den Bergen oder am Meer?

Häufig wird die Zuflucht mit Liebe zum Detail eingerichtet, persönliche Gegenstände dorthin verbracht.

Die gängigen Hausrat- und Wohngebäudeversicherer schließen über die Aussendeckung jedoch Hab-und Gut in Objekten, die weniger als 60 Tage im Jahr unbewohnt sind, häufig aus. Vor allem im Ausland. Hier muss tatsächlich ein spezieller Versicherer hinzugezogen werden, der im Schadensfall auch im Ausland mit Rat, Tat und Sprache zur Seite steht.

 

Hinterlassen Sie uns Ihre Nummer - wir rufen Sie an!

Für Eigentümer von

  • unregelmäßig bewohnte Wochenendhäuser
  • im Ausland gelegenen Ferienhäusern

 

Das versicherte Objekt kann gegen Wohngebäude-und Hausratschäden versichert werden.

Im Detail gegen:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Einbruch/Diebstahl
  • Vandalismus
  • Elementarschäden
  • Allrsikschäden
  • Glasbruch

  • Versicherungsbedingungen nach deutschem Recht und in deutscher Sprache
  • Berücksichtigung der länderspezifischen Steuern und Gegebenheiten
  • Schadensregulierung nach deutschem Standard
  • Weltweite Außenversicherung
  • Umfangreiche Entschädigungsgrenzen (z.B. Kunstgegenstände bis 20.000 €)
  • Mobiliarverglasung inkl. 
  • Versicherungsschutz für bewohnte und unbewohnte Risiken
  • Versicherungsschutz bei Kurzzeit- und Langzeit-Vermietung
  • Reetgedeckte Häuser auf Anfrage
  • inkludierte Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
  • Arbeitgeberhaftpflicht für Hausangestellte und Mieterhaftpflicht
  • Etc.

Auch hier gilt es eine realistische Versicherungssumme zu finden. Dies geschieht i.d.R. mit einem Wertermittlungsbogen,  durch Sachverständinge oder auf Grundlage der Baukosten.

Bei Hausratdeckungen wird ebenfalls eine Unterversicherungsverzichtssumme als Richtwert angenommen. Aber die Versicherungssummen sind hier i.d.R. begrenzt.

Häufig werden auch Selbstbeteiligungen vorausgesetzt.