Was passiert, wenn auf einmal ungewollt austretendes Leitungswasser, zum Beispiel aus einer Waschmaschine, einen großen Schaden an Möbeln oder Hausrat verursacht?
Campen bleibt in Mode!
Wohnwagen, Mobilheim oder Reisefahrzeuge stellen heute nicht selten einen großen Wert dar. Ganz zu schweigen vom Zubehör wie Vorzelt, Sonnendach, Markise und Solaranlage etc..
Auch bei der weiteren Ausstattung (fest eingebautes und bewegliches Inventar) sowie bei Rundfunk- und TV-Geräten kann schnell eine hohe Summe zusammen kommen.
Mit einer speziellen Camping-Versicherung für Ihren Wohnwagen, Mobilheim oder Reisefahrzeug schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen von zerstörtem, beschädigtem oder entwendetem Eigentum.
Angefangen vom Besitzer eines Reisemobils, über den Dauercamper bishin zum Wald-und Wiesenzelter.
Jeder, der definitionsgemäß nicht in einem festen Gebäude Urlaub macht und die mobilen 4 Wände sein Eigen nennt, kann sich über entsprechenden Versicherungsschutz informieren.
Campingwagen, -mobile und Mobilheime einschließlich aller festeingebauten Teile sowie Zubehör wie (Zelte, Vorzelte, Solaranlagen, bewegliches Inventar) gegen
unvorhersehbare Risiken wie z.B:
Wichtig, alles was in den Kaskobereich von fahrbaren Campingmobilen gehört, fällt hier heraus. Hier gibt es spezielle Wohnmobiltarife bei Kfz-Versicherern.
Der ständige Wohnsitz des Versicherungsnehmers muss in Deutschland sein.
Wichtig ist, dass die Standfahrzeuge auf offiziell eingerichteten Campingplätzen stehen; teilweise gibt es hier Ländereinschränkungen.
Die Reisefahrzeuge dürfen darüber hinaus in Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Norwegen, Schweden, Ungarn und Kroatien unterwegs sein.
Versicherungswert ist der Neuwert. Neuwert ist der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten (z. B. Kosten der Verpackung, Fracht, Zölle, Montage).
Entschädigungswert ist der jeweilige Wiederbeschaffungspreis bei Eintritt des Versicherungsfalles bis zur Höhe der Versicherungssumme. Ist der sich aus Alter, Abnutzung und Gebrauch ergebende Zeitwert einer Sache niedriger als 50 % des Neuwertes, wird der Zeitwert entschädigt.