Die wachsende Rentenlücke der gesetzlichen Rentenversicherung, verursacht durch den demographischen Wandel, muss zunehmend durch andere Produkte abgefedert werden.
Die Rürup-oder Basisrente ist für diejenigen eine Option, die im Rentenalter ihren gewohnten Lebensstandard halten wollen und die Lücke in der (Gesetzlichen) Versorgung erkannt haben.
Nach Ökonom Hans-Adalbert Rürup benannt, wurde sie 2005 als staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ins Leben gerufen.
Jahr | steuerlich berücksichtigter Anteil |
2012 | 64 % |
2013 | 66 % |
2014 | 68 % |
2015 | 70 % |
Bis 2020 in 2 % Schritten | 80 % |
2021 | 81 % |
2022 | 82 % |
2023 | 83 % |
Bis 2040 in 1 % Schritten | 100 % |
für fast alle Personengruppen, wobei jeder Personenkreis unterschiedlich von den Vorteilen profitieren kann.
Selbstständige und Freiberufler erhalten mit der Basis-Rente die Möglichkeit, steuerbegünstigt und sehr flexibel in den Beiträgen für das Alter vorzusorgen.
Gutverdienende Angestellte profitieren in der Erwerbsphase aufgrund der hohen Steuerbelastung in besonderem Maße von der Förderung im Rahmen des Sonderausgabenabzuges.
Ältere Angestellte (Rentennahe Jahrgänge) und Selbstständige profitieren von dem bis ins Jahr 2030 besonders positiven Verhältnis zwischen der Absetzbarkeit der Beiträge und der Rentenbesteuerung.
Der Staat fördert die Sparer durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Die Beiträge zur Basis-Rente können im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden.
Werden keine Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk oder freiwillig an die Gesetzliche Rentenversicherung entrichtet, steht der volle Höchstbetrag (22.766 EUR/45.532 EUR bei Verheirateten)der Basis-Rente zur Verfügung.
Das angesparte Kapital wird als lebenslange Rente ausgezahlt (keine Kapitaloption).
Wie die gesetzliche Renten auch, wird i.d.R. im Todesfall nur an Witwen oder Waisen (also Kindergeldberechtigten Kindern) die Rente weiter bezahlt. Der Hinterbliebenenversorgung kann jedoch durch einen Zusatzbaustein bei Vertragsabschluss anders vereinbart werden.
Da es sich um ein Steuerstundungsmodell handelt, also in der Ansparphase Steuern gespart und in die Rentenphase verlagert werden, kommt es zu einer nachgelagerten Besteuerung.
Wie hoch die Auszahlungen Ihrer Basis-Rente besteuert werden, hängt davon ab, wann Sie in den Ruhestand gehen. Der prozentuale Anteil der Rente, der besteuert wird, gilt dann für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs.
Das hängt von Ihrem beruflichen Stand, Ihrer familiären Situation und Ihrem Einkommen ab. I.d.R. arbeiten wir hier Hand in Hand mit Ihrem Steuerberater, der über die Beitragshöhe aufgrund der Einkommenssteuerlast verbindliche Empfehlungen geben kann.