Minijobrente

Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener ist möglich und sinnvoll!

Minijobrente® gibt es derzeit rund 6,5 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland, die geringfügig beschäftigt sind; davon sind ca. 3 Mio. in einem auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnis tätig.

Besonders diese Beschäftigtengruppe ist vom Risiko der Altersarmut betroffen. In der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben sie aufgrund ihres geringen Einkommens kaum Rentenansprüche und meistens bleibt vom Gehalt nicht genug für eine zusätzliche private Altersvorsorge übrig.

Mit der sog. Minijobrente® wurde die Möglichkeit geschaffen, dass auch geringfügig Beschäftigte von der lukrativen Betrieblichen Altersvorsorge profitieren können – und das sogar, ohne auf Gehalt verzichten zu müssen.

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Beschäftigte, die monatlich nicht mehr als 450,00 € verdienen

Beschäftige in der sog. Gleitzone (450,01 bis 850 Euro monatlich (dazu zählen auch Studenten). Das Arbeitsverhältnis muss unbefristet sein.

Besonders interessant ist die Minijobrente für mitarbeitende Ehegatten. Denn diese werden gerne nur mit einem kleinem Gehalt versehen, sind teilweise rentenversicherungsbefreit und bauen somit keinerlei Altersvorsorge auf.

Voraussetzungen hier sind ein regulärer Arbeitsvertrag, der dem Fremdvergleich standhält, die Angemessenheit und die Behandlung anderer Mitarbeiter im Vergleich.

Sie stellt eine klassische Gehaltsumwandlung, also einen Entgeltverzicht dar.

Ein Minijobber kann sich mit seinem Arbeitgeber darauf einigen, bis zu beispielsweise zehn Stunden pro Monat mehr zu arbeiten, ohne dass er Abgaben an den Staat zahlen muss. Das Gehalt, das er für die Mehrarbeit erhält, fließt zu 100% in die betriebliche Altersvorsorge - bei gleichem Netto. Der Lohn bleibt also z. B. weiterhin bei 450,00 € und der Status als geringfügig Beschäftigter bleibt somit erhalten. Der Arbeitgeber zahlt für die zusätzlichen Arbeitsstunden den einbehaltenen Betrag in voller Höhe in die Minijobrente® ein.

Da es sich um eine (geförderte) Betriebliche Altersvorsorge /Direktversicherung handelt, wird auch hier eine Rente vereinbart und zwar ab dem 62.ten Lebensjahr, die auch dann zu versteuern ist.

Die Rente ist abhängig vom Anbieter, von der Laufzeit, von Renteneintritt und natürlich vom Beitrag.

Der Beitrag sollte mit Ihrer persönlichen Situation abgestimmt werden; Faktoren wie Einkommen, Familie, Vermögensverhältnisse, Berufsstand und Lebensziele müssen ins Kalkül gezogen werden. So flexibel die Produktwelt auch geworden ist, letztendlich sollte die Rentenversicherung für Ihr Rentenalter vorbehalten werden.