Je nach Alter, nach Einkommens-und Familiensituation, was wiederum Auswirkungen auf die Steuer-und Sozialabgabeneffekte bei der Entgeltumwandlung hat, sollte der Mitarbeiter einen Betrag wählen, mit dem er langfristig kalkulieren kann. Jedoch sind die Produkte so flexibel geworden, dass ein Aufstocken oder Herabsetzen der Beiträge mittlerweile unproblematisch ist.
Der Maximale Umwandlungsbetrag liegt in 2016 bei monatlich: 248 Euro für die Direktversicherung, die Pensionskasse und den Pensionsfonds.
Darüber hinaus kann, wer noch nicht nach altem Recht §42b eine Versicherung mit Pauschalbesteuerung abgeschlossen hat, weitere 1800 Euro jährlich aufwenden, die zwar steuer- jedoch nicht sozialversicherungsfrei sind.
Häufig wird auch die VL (Vermögenswirsame Leistung), die von Arbbeitnehmer noch zu vesteuern ist und zweckgebunden in Bausparverträge oder Fondssparen investiert wird, ebenfalls steueroptimiert umgewidmet und erhöht somit den Spareffekt.