Metallrente

Die Metallrente ist das größte Branchenversorungswerk Deutschlands.

Ursprünglich von der IG Metall ins Leben gerufen, verbirgt sich hierhinter ein  Zusammenschluss mehrerer namhafter, deutscher Versicherer und Pensionskassen, die dem Versicherten ein hohes Maß an  Sicherheit bieten. Dieses  Konsortium besteht aus der Swiss Life AG , Niederlassung für Deutschland, Allianz, ERGO, Generali und R+V.

Das Versorgungswerk entspricht den geltenden Tarifverträgen (Tarifvertragskonform) und gilt bundesweit als Industriestandard und bietet viele Vorteile durch Gruppenkonditionenab bereits  1 versicherten Person.

Es bietet branchenübergreifende Versorgungslösungen bei der betrieblichen Altersversorgung (MetallRente.bAV), der Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos (MetallRente.BU) sowie der staatlich geförderten RiesterRente (MetallRente.Riester)

www.metallrente.com

Wir sind Partner des Metallrentenkonsortiums.

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Für alle Arbeitnehmer der tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen der

  • Metallindustrie
  • der Elektroindustrie,
  • der Textilindustrie, 
  • der Stahlindustrie
  • der Papierindustrie
  • sowie der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie.
  • Arbeitnehmer von Unternehmen mit einem engen Bezug zu den oben genannten Branchen (z. B. Zulieferer der Automobilindustrie).
  • auch Ehepartner, Lebenspartner (LPartG) und Lebensgefährtenvon Arbeitnehmer/innen, für die eine Versorgung über MR.bAV oder MR.BU besteht
  • Selbständige der oben genannten Branchen bzw. wenn deren Unternehmen dem Versorgungswerk beigetreten ist.

Die Arbeitnehmer der dem Versorgungswerk MetallRente angeschlossenen Branchen haben neben dem gesetzlichen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung auch einen Entgeltumwandlungsanspruch aus dem Tarifvertrag.  Zudem erhalten die Beschäftigten (außer Stahlindustrie) altersvorsorgewirksame Leistungen bzw. Arbeitgeberzuschüsse zur Entgeltumwandlung.

Die MetallRente dient insbesondere der Verbreitung der notwendigen zusätzlichen Altersvorsorge in den o.g. zugehörigen Wirtschaftsbranchen und stellt die Instrumente bereit, die in allen Punkten den geltenden Branchentarifverträgen entsprechen. Dem Arbeitgeber wird dadurch die weitere Prüfung der Konformität von Versorgungslösung und Tarifvertrag erspart. Zudem erhält er ein kompaktes, übersichtliches und verwaltungsarmes Angebot zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung, den jeder Arbeitnehmer seit 2002 hat.

Sobald Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber einer der zugehörigen Branchen sind, sollten Sie sich mit dem Thema auf jeden Fall auseinandersetzen. Die Großkundenkonditionen ab der ersten versicherten Person bieten auch Kleinst-und Mittelständischen Betrieben eine interessante Möglichkeit für die beteiligten deutlich mehr Rente zu erzielen.

 

Je nach Alter, nach Einkommens-und Familiensituation, was wiederum Auswirkungen auf die Steuer-und Sozialabgabeneffekte bei der Entgeltumwandlung hat, sollte der Mitarbeiter einen Betrag wählen, mit dem er langfristig kalkulieren kann. Jedoch sind die Produkte so flexibel geworden, dass ein Aufstocken oder Herabsetzen der Beiträge mittlerweile unproblematisch ist.

Der Maximale Umwandlungsbetrag liegt in 2016 bei monatlich: 248 Euro für die Direktversicherung, die Pensionskasse und den Pensionsfonds.

Darüber hinaus kann, wer noch nicht nach altem Recht §42b eine Versicherung mit Pauschalbesteuerung abgeschlossen hat, weitere 1800 Euro jährlich aufwenden, die zwar steuer- jedoch nicht sozialversicherungsfrei sind.

Häufig wird auch die VL (Vermögenswirsame Leistung), die von Arbbeitnehmer noch zu vesteuern ist und zweckgebunden in Bausparverträge oder Fondssparen investiert wird, ebenfalls steueroptimiert umgewidmet und erhöht somit den Spareffekt.

Die Betriebliche Altersvorsorge ist ein Steuerstundungsmodell.

Dadurch, dass Steuer-und Sozialversicherungsbeiträge durch den Abfluss von Bruttoeinkommen gemindert werden, fordert der Staat gleichzeitig strengere Regeln beim Rentenbezug.

Vor dem 62.ten kann der Versicherte nicht mit seiner Rente rechnen; diese fließt lebenslang. Die zufließende Rente unterliegt dann dem jeweiligen Einkommenssteuersatz, der im Rentenalter jedoch i.d.R. niedriger ausfällt.

Die vereinbarte Rente kann mit unterschiedlichen Rentengarantiezeiten ausgestattet werden.