Klassisch wird in folgende Durchführugnswege unterschieden:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Unterstützungskasse
- Pensionsfonds
- Direkt/Pensionszusage
Die Entscheidung, welcher Weg für einen Betrieb in Frage kommt, hängt insbesondere von der Größe und den Kapazitäten im Personalbereich ab.
Der weitverbreiteste Durchführungsweg ist die Direktversicherung.
Hier handelt es sich im Prinzip um eine normale Rentenversicherung. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer wird als versicherte Person bezugsberechtigt. Es gibt bei der Direktversicherung zwei Finanzierungsarten: Arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung.
In vielen Branchen ist die betriebliche Altersvorsorge bereits in den Tarifverträgen geregelt. Für bestimmte Branchen (Kunststoff, Metallrente, Holz, Gesundheitswesen u.v.m ) gibt es mittlerweile tarifvertragskonforme BAV-Lösungen, die durch Gruppenkonditionen erhebliche Vorteile bergen.
Auch geringfügig Beschäftigte können mit Hilfe einer Direktversicherung vorsorgen, ohne Einbußen beim Gehalt. Durch die sog. Minijobrente hat diese Berufsgruppe die Möglichkeit, Vorsorge allein durch die Investition von Arbeitszeit aufzubauen.
Ein weiterer Durchführungsweg ist die Pensionkasse
Die Pensionskasse ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie ist neben der Direktversicherung der zweitwichtigste Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland.
Ein für Arbeitgeber wichtiger Vorteil dieses Durchführungswegs ist, dass er nicht in die gesetzliche Insolvenzsicherung einbezogen ist und damit keine Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein abzuführen sind.
Unternehmen aller Branchen können dort einzahlen. Hierzu schließen sie für ihre Mitarbeiter einen Rentenversicherungsvertrag ab, der mit 1,25 Prozent pro Jahr verzinst wird. Hinzu kommt eine variable Überschussbeteiligung.
Die Mitarbeiter können zusätzlich das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern oder eine Hinterbliebenen-Versorgung vereinbaren. Dank staatlicher Versicherungsaufsicht ist die Pensionskasse eine sehr sichere Form der betrieblichen Altersversorgung.
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie dient einzig und allein der Erbringung von betrieblichen Altersvorsorgeleistungen.
Die Unterstützungskasse schließt zur Sicherung der Versorgungsleistungen Rückdeckungsversicherungen ab. Die zugesagten Leistungen der Unterstützungskasse und
der Leistungsumfang der Rückdeckungsversicherung sind stets gleich hoch, so dass zu keinem Zeitpunkt eine Finanzierungslücke besteht. Man spricht hier von einer sog. kongruenten Rückdeckung.
Die Pensionszusage ist nach wie vor das klassische Instrument der GGF-Versorgung im deutschen Mittelstand.
Vorteile sind die Abbildung hoher Versorungsleistung und eine flexible Gestaltung sowie Transparenz in der Anlage. Spezialisierte Dienstleister machen leider die Erfahrung, daß ein Großteil der installierten Pensionszusagen fehlerhaft sind. Dabei befinden sich in einer Zusage oft mehrere Gestaltungsfehler gleichzeitig. Die Konsequenzen können dramatisch sein. Insbesondere die Gefahr, dass die Zusagen nicht ausfinanziert sind über die dahinterliegenden Versicherungsverträge.
Deshalb wird heute fast nur noch auf beitragsorientierte und nicht leistungsorientierte Zusagen gesetzt.