Krankentagegeldversicherung

Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler haben durch die Krankentagegeldversicherung die Möglichkeit, für mehr finanzielle Sicherheit zu sorgen. Schließlich hängt der individuelle Lebensstandard maßgeblich von der Arbeitskraft eines jeden Einzelnen ab. Um im Krankheitsfall den gewohnten Lebensstandard nicht aufgeben zu müssen, ist eine Krankentagegeldversicherung in jedem Fall empfehlenswert.

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  • Für jeden Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt, an dem die Lohnfortzahlung wegfällt und
  • für alle Selbständigen und Freiberufler.

Bei Eintritt einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit wird die damit verbundene Einkommenseinbuße durch ein vereinbartes Krankentageld abgesichert.

Für Freiberufler und Selbstständige bedeutet das, dass sie diese Versicherungsart bereits mit einem Leistungsbeginn ab dem vierten Tag abschließen können.

Für die Dauer einer ärtzliche bescheinigten, vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, wird das Krankentagegeld vom Versicherer bezahlt.

Insgesamt kann das Krankentagegeld von Seiten der versicherten Person bei Vertragsabschluss individuell festgelegt werden. Zu berücksichtigen ist diesbezüglich jedoch, dass die Höhe des Tagegeldes nicht über dem aktuellen Einkommen liegen darf. Eine Bereicherung im Krankheitsfall darf nicht erfolgen. Um ein Höchstmaß an Flexibilität zu gewährleisten, ist es aber im Falle einer Einkommensveränderung stets möglich, auch die Höhe des Krankentagegeldes bedarfsgerecht anzupassen.

Wissenswert ist dass die Leistungspflicht für den Versicherer mit dem etwaigen Eintritt einer Berufsunfähigkeit endet.

  • Alle, die über kein Einkommen verfügen (Hausfrauen, Kinder).
  • und i.d.R. nichtgesunde Personen.

Mittlerweile gibt es jedoch bereits so genannte Krankentagegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung z.B. im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung über den Arbeitgeber oder mit entsprechenden Wartezeiten.

Als Faustregel werden 70% vom Bruttoverdienst, aber nie mehr als 90% vom Netto angesetzt.