Forderungsausfall

Ein Forderungsausfall kann das Bestehen eines Unternehmens unter Umständen stark gefährden und im Härtefall zur Schließung des Betriebes führen.

Häufig sind es mittelständische Betriebe, die von den Zahlungsunfähigkeiten ihrer Kunden betroffen sind; oft werden gelieferte Waren und geleistete Dienste nicht bezahlt.

Eine Kreditversicherung kann ein Unternehmen vor diesen Forderungsausfällen schützen.

Sie deckt bestehende Verluste im Geschäftsverkehr ab und hilft dem Unternehmen bei unverschuldeten Forderungsausfällen, die sehr schnell zu Zahlungsunfähigkeit führen können.

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Unternehmen aller Art, beispielsweise kleine- und mittelständische Unternehmen, Selbständige und Freiberufler.

Absicherung gegen den finanziellen Verlust bei Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen, Werk- u. Dienstleistungen an Privat- und Firmenkunden wegen insolvenzbedingter Zahlungsunfähigkeit  bzw. Zahlungsverspätung.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Ihnen die negative Bonität Ihrer Kunden nicht bekannt ist. Hier übernimmt der Versicherer Kreditprüfungs-und Überwachungskosten.

Es können unbestrittene Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen versichert werden. Zudem stellt der Versicherer eine Rechtsschutzfunktion dar; er übernimmt Rechtsverfolgungskosten.

Die Kreditversicherung deckt bestehende Verluste im Geschäftsverkehr ab und hilft dem Unternehmen bei unverschuldeten Forderungsausfällen, die sehr schnell zu Zahlungsunfähigkeit führen können.

Eine Kreditversicherung bietet Schutz vor diesen Folgen, doch übernimmt die Versicherung vorab auch Kreditprüfungs- und Überwachungsaufgaben. Die Bonität der Kunden wird, wenn gewünscht, vom Versicherer überprüft. Das schützt präventiv vor möglichen Ausfällen.

Wenn es zum Schaden gekommen ist, hilft die Kreditversicherung bei der Abwicklung des Inkasso- und Mahnverfahrens. Und ersetzt im Fall der Fälle den kompletten Schaden. Der Forderungsausfall muss dabei durch Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz des Auftragsgebers verursacht werden.

  • Forderungen gegen Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden sowie juristischen Personen des öffentl. Rechts
  • Fälligkeits., oder Verzugszinsen, Mahngebühren, Kursverluste, Vertragsstrafen,  Schadens-ersatz, Aufwendungsersatzansprüche, Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung
  • Kosten der Rechtsverfolgung oder Zwangsvollstreckung, Steuern, Zölle oder sonst. Kosten Forderungen wegen Gebrauchsüberlassung von bewegl. und unbewegl. Gegenständen (z.B. Miete, Leasing, Leihe, Pacht)
  • Provisions- u. Courtageforderungen
  • Krieg, kriegerische Ereignisse, innere Unruhen, Aufruhr, Revolution, Streik, Beschlagnahmung, Behinderung des Waren- u. Zahlungsverkehrs durch Behörden oder staatl.
  • Institutionen
  • Naturkatastrophen
  • Kernenergie

Als Berechnungsgrundlage dienen der Jahresnettoumsatz, die Branchenzugehörigkeit, Vorschäden, der Bonität der Kunden und Zahlungsziele.

Ihr Versicherungspartner zahlt bereits:

  • Bei Zahlungsverzug Ihres Auftraggebers. Sie sichern sich hiermit eine schnelle Liquidität!
  • Bei Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) Ihres Auftraggebers.
  • zudem umfangreiche Bonitätsprüfung Ihrer Abnehmer