Veranstalterhaftpflichtversicherung

Um seine Produkte oder Dienstleistungen einem großen Kreis potentieller Neukunden vorstellen zu können, ist der Besuch von Messen und Ausstellungen sowie Veranstaltungen ein häufig genutzter Weg.

Die Gefahren die Dritten oder Ihren Ausstellungsgütern und Waren zustoßen können, sind über spezielle Versicherungen versicherbar.

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Eine Veranstalterhaftpflicht sollte jeder Betrieb abschließen, der (regelmäßig) Veranstaltungen organisiert, auf denen Besucher erwartet werden.

Bei der Veranstalterhaftpflichtversicherung sind Ansprüche Dritter, die während der Veranstaltung, inkl. Auf-und Abbauzeit,  entstehen versichert.

Bei der Veranstalterhaftpflicht werden

  • Personen-,
  • Sach-und
  • Vermögensschäden

an Dritten abgesichert, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.

Nicht versichert sind Schäden durch:

  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen
  • Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
  • Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
  • Diebstahl, Veruntreuung oder Unterschlagung durch Angestellte des Versicherungsnehmers oder des Versicherten
  • Kernenergie, sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
  • inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit des Ausstellungsguts, Politurrisse, Leimlösungen, Rost oder Oxydation, Röhren- und Fadenbruch, Schwund, Geruchsannahme sowie Ungeziefer, Ratten oder Mäuse
  • Sturmschäden an Gegenständen im Freien oder in Zelten
  • Vorsatz

  • Meist wird wie in der Betriebshaftpflicht eine pauschale Versicherungssumme mit Mindesthöhen von 3 Mio Euro und mehr gewählt.

    Die Prämie ist zudem abhängig von Besucherzahlen, Veranstaltungsdauer und Art der Veranstaltung