Transport und Werkverkehr

Kunden oder Vertriebspartner müssen nicht unbedingt in fernen Ländern sitzen – schon der Weg in die nächste Stadt birgt für Gütertransporte genügend Gefahren.

Je nach Transportweg und -entfernung erfährt das Gut mehrere Umladungen zwischen teils verschiedenen Transportmitteln sowie Zwischenlagerungen. Dies erhöht die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes deutlich.

Hier wird unterschieden in die Transportversicherung, die sich über den gesamten Transportweg erstreckt, unabhängig, ob es Ihre oder fremde Lieferanten sind. Auch das Versenden per Post, Paket- oder Kurierdienst ist bei der Warentransportversicherung versichert.

Zum anderen, als Sonderform der Transportversicherung, bietet eine Werkvekehr- bzw. Fahrzeuginhaltsversicherung Versicherugnsschutz für die Waren und Werkzeugen, die Sie  mit sich in Ihren eigenen Fahrzeugen führen. (Fahrzeugbezogen).

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Für alle Betriebe die Waren transportieren oder transportieren lassen.

Sollte es sich um eigene Vorräte und Waren handeln, die z.B. ein Handwerksbetrieb, regelmäßig in seinen Fahrzeugen transportiert, ist hier eine Werkverkehrversicherung ratsam.

Wer Güter national und international versendet oder bezieht sollte über eine Transportversicherung diese absichern.

versichert werden Waren und Güter während der Beförderung oder (Zwischen-) Lagerung können über die Transportversicherung abgesichert werden.

Eigene Güter während der Beförderung mit eigenen Fahrzeugen werden über die Werkvekehrvesicherung versichert.

Als versichert gelten alle Gefahren, denen die Güter, die zu eigenen unternehmerischen Zwecken dienen, während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind.

Zu den versicherten Gefahren zählen z.B.:

  • Höhere Gewalt bei Naturereignissen
  • Verunfallung des Transportmittels
  • Explosion, Brand
  • Raub oder räuberische Erpressung
  • Diebstahl des Fahrzeuges
  • Bei Be- und Entladen entstandenen Unfällen

  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Terror, Aufruhr
  • Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
  • Kernenergie sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
  • eine Verzögerung der Reise; innerer Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter; handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise vereinbart ist; normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise – es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese nicht vorsätzlich verschuldet
  • Vorsatz

Bei der Werkverkehr regelmägßig zudem:

Juwelierwaren, Edelsteine, echte Perlen, Kunstgegenstände, Geld und sonst. Valoren, Dokumente, Urkunden, Chip-und Wertkarten, Uhren, echte Teppiche, lebende Tiere und Pflanzen

  • Der Versicherungswert umfasst folgende Summen bei

    der Transportversicherung:

  • der gemeine Handelswert oder in dessen Ermangelung der gemeine Wert der Güter am Absendungsort bei Beginn der Versicherung
  • die Versicherungskosten
  • bei der Werkverkehrversicherung:

  • der höchstmöglicher Wert der Ladung je Fahrzeug
  •  
  • die Kosten, die bis zur Annahme der Güter durch den Beförderer entstehen und der endgültig bezahlten Fracht

  • der volle  Warenwert, Bei Werkverkehr u.U. ein Abzug "neu für alt"
  • die Beiträge zur Havarie-Grosse
  • die Schadenminderungs- und Feststellungskosten sowie alle sonstigen vereinbarten Aufwendungen