Montageversicherung

Sowohl Hersteller als auch Lieferanten oder Montagefirmen von technischen Anlagen und Maschinen aller Art sind dafür verantwortlich, dass Montage und Probebetrieb reibungslos verlaufen.

Aufgrund von Konstruktions-, Material- oder Montagefehlern können jedoch Schäden eintreten. Und auch Feuer, mutwillige Beschädigung sowie höhere Gewalt wie Sturm oder Überschwemmung können bereits erbrachte Leistungen im Handumdrehen zerstören.

Solange der Gefahrenübergang, eine Abnahme nicht stattgefunden hat, befindet sich die Anlage noch nicht im Eigentum des Abnehmers und wird i.d.R. nicht in seinen Versicherungsschutz eingeschlossen. Sie, als Lieferant/Monteur, tragen solange das Risiko bis der wirtschaftliche Übergang stattgefunden hat. 

Unkalkulierbare Risiken, die man nicht alleine tragen muss, sondern durch eine umfassende Montageversicherung abdecken kann.

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Eine Montageversicherung ist geeignet für Auftraggeber, Montagefirmen, Hersteller, Lieferanten oder Consultingfirmen, sofern sie Montagen selber durchführen und/oder für die Durchführung verantwortlich zeichnen.

Versichert ist das gesamte Montageobjekt – das heißt Konstruktionen aller Art, Anlagen, usw. – sowie die gesamte Montageausrüstung wie Werkzeug, Kräne, Gerüste oder Baubuden. Zudem können auch „fremde“ Sachen mitversichert werden.

Die Montageversicherung deckt unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an bzw. Verluste von versicherten Sachen durch Konstruktions-, Material-, Montagefehler, höhere Gewalt oder Diebstahl ab.

Bei der Montageausrüstung sind Unfallschäden und Verluste mitversichert

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • dauernde Einflüsse des Betriebes während der Erprobung
  • normale Witterungseinflüsse
  • Krieg, Beschlagnahmung, Kernenergie, innere Unruhen

  • Bei einem Montageobjekt setzt sich die Versicherungssumme aus dem Kontraktpreis und den Kosten für Lieferungen und Leistungen des Bestellers zusammen. Bei der Montageausrüstung gilt deren Neuwert. Bei fremden Sachen wird eine Entschädigungsgrenze entsprechend der möglichen Gefährdung auf Erstes Risiko versichert.

Der Versicherungsnehmer erhält bei einer zerstörten oder abhanden gekommenen Sache den Zeitwert, abzüglich des Wertes der Reste. Bei einer beschädigten Sache werden die Wiederherstellungskosten ersetzt. In allen Fällen gilt eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.