Fuhrpark /gewerbliche Kfz-versicherungen

Der größte Vorteil einer Flottenversicherung ist der meist einheitliche Beitragssatz, mit dem jedes hinzukommende Fahrzeug ausgestattet wird. Dieser richtet sich nach der Schadensquote (Diebstahl, Totalschaden, etc.) des Fuhrparks.

Deshalb ist der Flottentarif für Klein-und Mittelständler erst in der Regel ab 3-5 Fahrzeugen zu haben bzw. interessant. Mit einer Fuhrparkversicherung hat der Unternehmer mehr Übersicht und Kontrolle und weniger administrativen Aufwand.

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Für alle Firmen mit mehr als 3 ziehenden Fahrzeugen. Je heterogener der Fahrerkreis, desto einfach der Handhabung. Merkmale wie Fahreralter, Standort, jährliche Fahrleistung werden in Flottenpolicen nicht abgefragt.

Unterschieden wird nach:

  • Haftpficht - obligatorisch, Schäden an Dritten.
  • Kasko - eigene Schäden
  • Insassenunfall/Fahrerschutz/
  • Schutzbrief
  • GAP -Deckung (Differenzkostendeckung)
  • Rabattschutz

Ideal ist eine Allriskdeckung zu vereinbaren.

Meist ausgeschlossen sind Schäden durch:

  • Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
  • Vorsätzlich verursachte Unfälle
  • Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden

Die gesetzlichen Haftpflichtvericherungssummen sind vorgegeben, können und sollten jedoch auch erhöht werden (bis 100 Mio. Euro). Der Personenschaden je Person liegt bei 8 Mio. maximal.

In Rahmen- bzw. Flottenverträgen sollte immer die GAP-Deckung, der Schutzbrief und am besten eine Allriskdeckung inkludiert sein.

Einige Versicherer arbeiten auch mit einer Bonus-/Malusregelung. Ist ein Jahr besonders schadenintensiv, kommt es zu einer Nacherhebung; im Gegenzug gibt es bei gutem Verlauf eine Rückerstattung.

  • Über die KFZ-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet.

    Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen
    Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschaden den Zeitwert bzw. Neuwert des Fahrzeuges.