Virtrinen, Schaukästen, Bürotische aus Glas, große Fensterfronten im Erdgeschoss....durch Bruch dieser Glasscheiben kann Ihrem Betrieb ein erheblicher Schaden entstehen.
Auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können dazu führen, dass Ihre geplanten Einnahmen schnell einbrechen. Zusammen mit den aufzubringenden Reparaturkosten verschiebt sich die berechnete Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit und wird eventuell nie erreicht.
Und auch eine Solaranlage zur Gewinnung von Warmwasser für Heizung oder Dusche unterliegt den gleichen Risiken.
Deshalb sollte immer auch eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden. Die meisten Händler bieten ein solches Produkt in Kooperation direkt mit an, teilweise mit fester Laufzeit. Allerdings sollte immer verglichen werden, denn die Versicherungsprodukte weichen von einander ab, insbesondere bei den Prämien.
Für alle gewerblichen und privaten Betreiber eine Fotovoltaik-und Solaranlage. Sie ist nicht automatisch über die Gebäudeversicherung umfänglich mitversichert.
Versichert sind alle Sachschäden an Teilen der Photovoltaikanlage, insbesondere Module und Tragekonstruktion, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung, etc., die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen, sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen.
Betriebsunterbrechung/Ertragsausfall durch einen o.g. Schaden sollte ebenfall eingeschlossen werden.
Ferner muss über eine Betreiberhaftflicht (bei Einspeisung ins Netz) und ggfs. eine Montageversicherung für die Zeit des Aufbaus nachgedacht werden.
Diese technische Versicherung ist immer eine Zeitwertversicherung. Im Total-Schadensfall leistet der Versicherer i.d.R. nur den Zeitwert. Allerdings sind Esatzteile teuer, manchmal schwer zu beschaffen. Deshalb sollte die Versicherungssumme immer an dem Anschaffungspreis orientiert sein.
Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Soweit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für den Ertragsausfall und den Minderertrag.
Zusätzlich werden bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen folgende Kosten übernommen: Aufräum- und Entsorgungskosten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Maurerarbeiten.