Bauleistungsversicherung

Sollte während einer Bauphase, das Projekt aufgrund unverhersehbarer Ereignisse ins Stocken geraten, ist dies in der Regel mit Ärger und zusätzlichen Kosten verbunden.

Die Bauleistungsversicherung (früher auch Bauwesenversicherung oder Bauversicherung) ist oft Bestandteil einer Gebäudeneubauversicherung und schützt Bauunternehmer und Bauherren vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten.

Die Laufzeit der Bauleistungsversicherung erstreckt sich üblicherweise über die gesamte Bauzeit des Objektes.

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Für alle Bauherren, Bauunternehmer und Bauträger.

Die Bauleistungsversicherung definiert sich als Allgefahrendeckung (plötzlich und unvorhergesehene Schäden)  für das sich im Entstehen befindliche Bauprojekt unabhängig davon, ob der Bauherr oder der Bauunternehmer die Gefahrtragung hat.

Mitversichert ist auch der Diebstahl fest eingebauter Sachen, sowie Glasschäden.

Schäden verursacht durch

  • höhere Gewalt wie zum Beispiel Hochwasser oder Sturm
  • Vandalismus
  • unbekannte Eigenschaften des Baugrundes
  • Konstruktions- und Materialfehler
  • Fahrlässigkeit und Ähnliches 

Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, An- oder Abprall bemannter und unbemannter Flugkörper).

Die Versicherung des Feuerrisikos erfolgt zumeist über eine sogenannte Feuerrohbauversicherung welche während der Bauzeit im Allgemeinen kostenfrei von den Versicherern angeboten wird und sich nach Bezugsfertigkeit in die  Wohngebäudversicherung umwandelt.

  • Die Versicherungssumme setzt sich aus den Herstellungskosten für das gesamte Bauvorhaben (inkl. Eigenleistungen) ohne Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten zusammen.

Der Versicherer ersetzt die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens. Der Versicherungsschutz ist objekt-und grundstücksbezogen.

Zusätzlich werden, je nach Vereinbarung, Schadensuch-, Schadenminderungs- und Aufräumungskosten ersetzt.