Widerfährt zivilrechtlich einem Dritten ein Schaden an Leib oder Eigentum durch eine Umwelteinwirkung, ausgelöst von Ihrem Betrieb, steht hier ein Schadensersatzpflicht im Rahmen der Umwellthaftung im Raum.
Der Erhalt der Natur in seiner Artenvielfalt, auch für weitere Generationen ist wichtig. Schädigt man durch betriebliche Anlagen oder den Geschäftsbetrieb das empfindliche Gleichgewicht der Natur, werden Artenschutz und Umweltamt schnell aktiv. Auflagen um den zerstörten Ursprungszustand wieder herzustellen unterliegen keinen Summenbegrenzungen.
Als Firmeninhaber sollte man das Thema Umweltschaden daher nicht leichtfertig abtun. Hier lauert ein enormes Gefahrenpotential für die Existenz Ihrer Firma!
Für jeden Betrieb, der durch Produktion, Weiterver-oder Bearbeitung, Vermischung von Produkten ein erhöhtes Risiko trägt, der Umwelt einen Schaden zu zufügen.
Hiervon betroffen ist nicht nur ein Betreiber einer Biogas-oder Abfallanlage, sondern auch z.B. die Lackierei oder der Kunsstoffverarbeitende Betrieb, Landwirt und der Frisörbetrieb. Im Zweifel ergibt sich aus einem genaueren Gespräch heraus, ob und inwiefern eine derartige Deckung für Ihren Betrieb sinnvoll wäre.
Ein Umweltschaden ist eine Schädigung von
Der Schaden muss direkt durch die Tätigkeit eines Betriebs entstanden sein, bzw. muss dieser die unmittelbare Gefahr für den Umwelschaden verursacht haben. Es ist dabei unerheblich, ob der Schadensfall auf dem fremden oder auf dem eigenen Grund und Boden eingetreten ist.
Das Gesetz sieht eine verschuldensunabhängige Haftung vor.
Die Versicherungssumme ist i.d.R. pauschal und sollte je nach Risiko auch sehr hoch angesetzt werden. (1-5 Mio Euro). Es wird hier auch immer ein Selbstbehalt vereinbart.
Die Umweltschadenversicherung erstreckt sich in ihrem Leistungsumfang (abhängig vom vereinbarten Umfang bzw. Baustein) auf die Übernahme von berechtigten Sanierungs-und Kostentragungsverpflichtungen infolge eines Umweltschadens.
Neben der Neuansiedlung von geschützten Arten kann es auch zu einer Umsiedlung kommen, wenn das geschädigte Gebiet sich nicht mehr für die geschädigte Art eignet. Zusätzlich muss auch der vernichtete Bestand wieder hergestellt werden.
Abgesehen von den Sanierungsmaßnahmen ist ein Umweltschaden auch immer mit hohen Gutachterkosten verbunden.
Immerhin muss der Urzustand, der Schaden und auch die Entwicklung der Sanierung über mehrere Jahre geprüft werden.