Schadensersatzansprüche Dritter durch Ihr Unternehmen. Die Betriebshaftpflichtversicherung (übliche Abkürzung in Deutschland: BHV) deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, Freiberuflern und Handwerkern ab.
Umweltschutz ist ein erklärtes Staatsziel. Der Erhalt der Natur in seiner Artenvielfalt, auch für weitere Generationen ist wichtig. Schädigt man durch betriebliche Anlagen oder den Geschäftsbetrieb das empfindliche Gleichgewicht der Natur, werden Artenschutz und Umweltamt schnell aktiv.
Widerfährt zivilrechtlich einem Dritten ein Schaden an Leib oder Eigentum durch eine Umwelteinwirkung, ausgelöst von Ihrem Betrieb, steht hier ein Schadensersatzpflicht im Rahmen der Umwellthaftung im Raum.