Grundfähigkeitsversicherung

Der Verlust einer menschlichen Grundfähigkeit, sei es durch Unfall oder Krankheit, kann Ihr Leben auf den Kopf stellen.

Nicht mehr sprechen oder Gehen zu können, heißt für viele nicht nur eine berufliche Pause sondern häufig  auch das AUS. Hier greift eine Grundfähigkeiten- oder auch funktionelle Invalditätsabsicherung.

Sie ist eine u.U. kostengünstige aber je nach beruflicher Stellung auch sinnvolle Ergänzung bzw. Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Die Grundfähigkeitenversicherung ist eine bezahlbare Alternative für diejenigen, die aufgrund Ihres Berufsbildes nur schwer eine günstige Berufsunfähigkeitsabsicherung bekommen, die generell körperlich tätig sind oder die schon Vorerkrankungen aufweisen.

Zwar durchläuft der Antragsteller auch hier eine Risikoprüfung, diese kann u.U. aber weniger streng ausfallen, als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Auch viele kaufmännisch leitend tätige sehen in einer Grundfähigkeitenabsicherung gekoppelt mit einer Dread Disease Police, eine sinnvollere Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Hier wird der Verlust einer bzw. eine Kombination von menschlichen Fähigkeiten wie

  • gehen
  • stehen
  • sitzen
  • greifen
  • Arme bewegen
  • Sprechen
  • Treppe steigen
  • Autofahren
  • sich orientieren
  • bücken
  • sehen etc.

versichert. Auch wenn Pflegestufe 1 vorliegt tritt der Leistungsfall ein.

D.h. es wird nicht die Ausübung eines Beruf versichert, sondern sollte eine bzw. mehrere der o.g. Fähigkeiten aufgrund Krankheit oder Unfall verloren gehen, wird die vereinbarte monatliche Rente gezahlt.

Sollte nach einem

  • Unfall oder einer
  • Erkrankung

der Verlust von Grundfähigkeiten vorliegen wird eine vereinbarte Rente bezahlt. Auch hier ist es unerheblich, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht. Die Leistungsdauer kann sogar lebenslang vereinbart werden.

Die Bereicherung im Krankheitsfall darf auch hier, wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, nicht gegeben sein. Es sollten alle bereits abgeschlossenen Invalditäts-und Berufsunfähigkeitsversicherungen deshalb ins Kalkül fallen.

Da die Grundfähigkeitenversicherung als Rente ausgezahlt wird, gilt als Faustregel das monatliche Einkommen

Eine vereinbarten monatliche Rente, u.U. lebenslang oder bis zum vereinbarten Ablauf. Häufig wird auch zusätzlich eine Sofortleistung bei schwerer Krankheit angeboten.