Bürgschaftsversicherung / Kautionsversicherung

Eine interessante Alternative zu einem Bürgschaftskredit bei der Hausbank!

Bei einer Kreditlinienüberschreitung oder Insolvenz wird das Bürgschaftsrisiko überschätzt. Bei Bürgschaftsversicherern ist eine persönliche Haftung dagegen nicht die Regel.

Sie erhöhen Ihre Liquidität, entlasten Ihre Kreditlinie bei der Bank und verschaffen sich zusätzlichen Finanzierungsspielrau, wenn Sie eine Bürgschaftsversicherung als Alternative zum Bankkredit wählen.

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Für alle Betriebe, die Bürgschaften stellen müssen, insbesondere Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sowie dem Maschinen- und Anlagenbau.

Eine Bürgschaftsversicherung ersetzt die Bankbürgschaft.

Versichert werden können:

  • Gewährleistungsbürgschaften - Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers
  • Ausführungsbürgschaften - Sicherheit für vertragsgemäße Auftragsausführung
  • Vertragserfüllungsbürgschaften - Sicherheit für den Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung des Werkvertrages
  • Anzahlungsbürgschaften - Sicherheit für den Auftraggeber für geleistete An- oder Vorauszahlungen
  • Bürgschaft für Altersteilzeit - Sicherheit für Mitarbeiter – gerät ein Arbeitgeber in Insolvenz, zahlt der Versicherer direkt an den Arbeitnehmer aus. Höchstbürgschaft für Wertguthaben
  • Bürgschaft für Zeitguthaben - Absicherung von Arbeitszeit im Baugewerbe. Guthaben auf Ausgleichs- und Entgeltkonten
  • Bürgschaft für Reiseveranstalter

Eine Bürgschaftsversicherung tritt nur bei Insolvenz des Versicherungsnehmers ein und ersetzt nicht die vom Versicherungsnehmer zu erbringende Leistung. Wird die Bürgschaftsversicherung in Anspruch genommen, obwohl keine Insolvenz der Baufirma vorliegt, muss die Baufirma der Bank die erbrachten Zahlungen erstatten.

Die Prämie errechnet sich aus der Höhe der Avallinie bzw. dem Bürgschein-Limit

Es wird der geforderte Betrag bis zur maximalen Bürgschaftshöhe gezahlt.