Berufsunfähigkeit

Ihre Arbeitskraft ist im Beruf Ihr Kapital.

Doch was in jungen Jahren selbstverständlich ist, kann sich während des Berufslebens schnell ändern. Ein Unfall, Allergien, ein psychisches Trauma oder eine schwere Krankheit: Viele Ursachen können Sie aus dem Arbeitsleben reißen, das Einkommen fällt weg. Die staatlichen Leistungen sind gering. Nichtarbeitnehmer und nach 1961 Geborene erhalten vom Staat gar keinen Ausgleich.  Denn der Staat zahlt nur im Falle der Erwerbsunfähigkeit eine Rente. 

Wer aufgrund Berufsbild oder Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, für den bieten die Grundfähigkeiten-, Schwere Krankheiten- und  Erwerbsunfähigkeits-versicherungen u.U. eine interessante Alternative. Diese sind auch preislich teilweise erschwinglicher.

Für Beamte gibt es eine spezielle Lösung: die Dienstunfähigkeitsversicherung. Einige wenige Berufsunfähigkeitsversicherer haben dies mit aufgenommen und akzeptieren es als Grund für eine Berufsunfähigkeit, wenn der Dienstherr den Betroffenen als dienstunfähig schreibt. 

Für viele kann auch die Absicherung über den Arbeitgeber eine bezahlbare Alternative sein; das Versorgungswerk Metallrente  – hier selber berechenbar – bietet Rahmenkonditionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen.

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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte jeder Berufstätige bzw. Auszubildende/Studierende abschließen. Ferner jeder Selbständige, der nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.

Kraft Gesetz erkennt der Staat für nach 1961 geborene keine Berufsunfähigkeit mehr an; hier greift die Regelung der weitergefassen Erwerbsunfähigkeit.

Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufsunfähigkeit:
„Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Der zuletzt ausgeübte Beruf wird hierbei betrachtet.

Hier gibt es mittlerweile einen positiven Trend, was die Transparenz der Bedingungen anbelangt. Viele namhafte Versicherer haben aufgrund des Wettbewerbs ihre Bedingungswerke verbessert.

Kommt es aufgrund Krankheit oder Unfall in der Folge zur Berufsunfähigkeit, zahlt die Versicherung eine vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente aus. Sie wird bis zum Eintritt in die reguläre Rente bzw. für die vereinbarte Laufzeit fortlaufend gezahlt.

Sollte die Berufsunfähigkeit aufgrund Umschulung oder verbessertem Gesundheitszustand wieder enden, so endet auch die Zahlung der versicherten Rente.

  • Liegt die Berufsunfähigkeit unter 50%, wird normalerweise keine Leistung ausbezahlt.
  • Terror- und Kriegsereignisse sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Bei Vorsatz wird nicht geleistet (bspw. ein Frisör verätzt sich absichtlich die Hände)
  • Bei Vertragsabschluss bereits bestehende Erkrankungen werden meist ausgeschlossen oder   führen zu einem Risikozuschlag

Prinzipiell sollte natürlich Ihr Bedarf, i.d.R. 70% Ihres monatlichen Nettoeinkommens abgesichert werden. Eine Unterversorgung sollte bei Abschluss vermieden werden bzw. eine Erhöhungsoption zur Anpassung bei Gehaltssprüngen vereinbart sein.

Eine Bereicherung ist hier, wie auch in der Krankentagegeldversicherung, nicht erlaubt. D.h. die Rente würde ggfs. auch gekürzt werden, wenn Sie zu hoch angesetzt war. Die Versicherer prüfen hier genau Ihr durchschnittliches Einkommen der letzten 3 Jahre.

Die Wahl des Versicherers sollte gut durchdacht sein. Seit einigen Jahren gibt es einen Preiswettbewerb am Markt, teilweise gar nicht zulasten der Versicherungsbedingungen, die enorm wichtig für den Vergleich sind.

Vielmehr sollten auch Faktoren, wie z.B. die Prozessquote (also wie häufig streitet der Versicherer sich mit seinem Kunden) und auch Bilanzkennzahlen des Anbieters nicht aus den Augen gelassen werden. Ein solider und beitragsstabiler Versicherer, der langjährige Erfahrungen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung hat, sollte eher ins Kalkül gezogen werden, als ein Dumpinganbieter.

Denn ist der Leistungsfall einmal eingetreten, ist ein Versichererwechsel quasi unmöglich.

Der Versicherungsbeitrag ist neben der Wahl des Anbieters wiederum abhängig von folgenden Faktoren: Eintrittsalter, Beruf, gewünschte Rentenhöhe, Gesundheitszustand, Versicherungsdauer und den gewünschten Zusatzversicherungen (z.B. Risikolebensversicherung oder Pflegezusatzversicherung).