Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz.
Häufig sind es mittelständische Betriebe, die von den Zahlungsunfähigkeiten ihrer Kunden betroffen sind; oft werden gelieferte Waren und geleistete Dienste nicht bezahlt.
Eine Kreditversicherung kann ein Unternehmen vor diesen Forderungsausfällen schützen.
Sie deckt bestehende Verluste im Geschäftsverkehr ab und hilft dem Unternehmen bei unverschuldeten Forderungsausfällen, die sehr schnell zu Zahlungsunfähigkeit führen können.
Unternehmen aller Art, beispielsweise kleine- und mittelständische Unternehmen, Selbständige und Freiberufler.
Absicherung gegen den finanziellen Verlust bei Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen, Werk- u. Dienstleistungen an Privat- und Firmenkunden wegen insolvenzbedingter Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsverspätung.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Ihnen die negative Bonität Ihrer Kunden nicht bekannt ist. Hier übernimmt der Versicherer Kreditprüfungs-und Überwachungskosten.
Es können unbestrittene Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen versichert werden. Zudem stellt der Versicherer eine Rechtsschutzfunktion dar; er übernimmt Rechtsverfolgungskosten.
Die Kreditversicherung deckt bestehende Verluste im Geschäftsverkehr ab und hilft dem Unternehmen bei unverschuldeten Forderungsausfällen, die sehr schnell zu Zahlungsunfähigkeit führen können.
Eine Kreditversicherung bietet Schutz vor diesen Folgen, doch übernimmt die Versicherung vorab auch Kreditprüfungs- und Überwachungsaufgaben. Die Bonität der Kunden wird, wenn gewünscht, vom Versicherer überprüft. Das schützt präventiv vor möglichen Ausfällen.
Wenn es zum Schaden gekommen ist, hilft die Kreditversicherung bei der Abwicklung des Inkasso- und Mahnverfahrens. Und ersetzt im Fall der Fälle den kompletten Schaden. Der Forderungsausfall muss dabei durch Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz des Auftragsgebers verursacht werden.
Als Berechnungsgrundlage dienen der Jahresnettoumsatz, die Branchenzugehörigkeit, Vorschäden, der Bonität der Kunden und Zahlungsziele.
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