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Was im privaten Haushalt die Hausratversicherung, ist für Gewerbebetriebe die Inhaltsversicherung.

Jeder Betrieb investiert zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in Büroeinrichtung, Werkzeuge und Maschinen. Feuer, Leitungswasserschäden, Raub und Naturgewalten können jedoch die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören - und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche, sind eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes.

Deshalb sollte auch immer über eine Betriebsunterbrechungsversicherung nachgedacht werden.

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Jeder Selbständige und Freiberufler, der über Anlage-und Umlaufvermögen verfügt, sollte dieses gegen versicherbare und in Frage kommende Risiken abdecken.

Bewegliche Sachen am Versicherungsort, wie:

  • technische und kaufmännische Betriebseinrichtung
  • fertige und halbfertige Produkte
  • Rohmaterialien
  • Waren
  • Vorräte und Werkzeuge

Auch Maschinen und nicht zulassungspfichtige Fahrzeuge können inkludiert werden.

  • Feuer - inkl. der Verrußungsschäden, die auf Grund eines Feuers entstehen
  • Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
  • Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von Sturm verursachter Gebäudeschäden
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
  • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert.

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • grobe Fahrlässigkeit - Leistungskürzung
  • Krieg
  • Kernenergie
  • In der Feuerversicherung: Sengschäden, Überspannungsschäden
  • In der Einbruchdiebstahlversicherung: Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen
  • In der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage
  • In der Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut, Lawinen und durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind.

  • Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungs-nehmer festzusetzen.

Die Inhaltsversicherung greift, wenn es um die Neubeschaffung oder um die Wiederherstellung des jeweils versicherten Gegenstandes geht.

Hierbei handelt es sich um

  • Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden.
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
  • Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.
  • Im Rahmen der separat zu beantragenden Betriebsunterbrechungsversicherung - die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn.