Der Alptraum eines jeden Firmeninhabers: der Betrieb kann aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Sturm etc.) ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden bzw. es kommt im schlimmsten Fall zum Betriebsstillstand.
Jeder Betrieb investiert zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in Büroeinrichtung, Werkzeuge und Maschinen. Feuer, Leitungswasserschäden, Raub und Naturgewalten können jedoch die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören - und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche, sind eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes.
Deshalb sollte auch immer über eine Betriebsunterbrechungsversicherung nachgedacht werden.
Jeder Selbständige und Freiberufler, der über Anlage-und Umlaufvermögen verfügt, sollte dieses gegen versicherbare und in Frage kommende Risiken abdecken.
Bewegliche Sachen am Versicherungsort, wie:
Auch Maschinen und nicht zulassungspfichtige Fahrzeuge können inkludiert werden.
Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert.
Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind.
Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungs-nehmer festzusetzen.
Die Inhaltsversicherung greift, wenn es um die Neubeschaffung oder um die Wiederherstellung des jeweils versicherten Gegenstandes geht.
Hierbei handelt es sich um