Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen.
Auch wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe.
Vor allem Hersteller von Roh- und Zwischenprodukten sollten sich für den Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung entscheiden. Denn die Schäden können durchaus unüberschaubare Ausmaße annehmen und somit den finanziellen Ruin für den Unternehmer bedeuten. (Hier kommt das Produkthaftungsgesetz zum Tragen)
Standardmäßig werden heute Produkthaftpflichtversicherungen angeboten, welche ausschließlich Personen- und Sachschäden abdeckt. Ganz nach Bedarf besteht aber zudem auch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf Vermögensschäden unterschiedlichster Art auszudehnen.
Insbesondere Hersteller von Roh- und Zwischenprodukten sollten sich für den Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung entscheiden. Aber auch Handwerker die Materialien zusammenfügen und als Endprodukt verkaufen (z.B. gefliestes Badezimmer), treten als Quasi-Hersteller auf und können für die Produkte haften.
Unterschieden werden im diesem Zusammenhang übrigens die normale Produkthaftpflichtversicherung sowie die erweitere Produkthaftpflichtversicherung. Erstere greift ausschließlich bei Personen- und Sachschäden und ist in der Regel Bestandteil jeder Betriebshaftpflichtversicherung.
Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung deckt dahingegen auch Vermögensschäden ab, also Schäden denen kein Personen oder Sachschaden vorran gegangen ist, z.B. Schäden bedingt durch fehlende, zugesagte Eigenschaften.
Sowohl für den Versicherungsnehmer und dessen gesetzliche Vertreter, als auch für die Betriebsangehörigen besteht Versicherungsschutz.
Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter wie z.B.
Die Versicherungssumme ist abhängig vom Umsatz und der Betriebsgröße. Es werden standardmäßige Größen, angelehnt an die Betriebshaftpflichtversicherung (z.B. 2,3 oder 5 Mio Euro) , angeboten. Jedoch sollte tatsächlich genau analysiert werden, ob dieser Haftungsrahmen ausreicht oder ggfs. eine höhere Versicherungssumme benötigt wird.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht-Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.
Primär beziehen sich der Ersatzleistungen auf:
In der Regel werden bei der Produkthaftpflicht Selbstbehalte vereinbart, die je nach Branche und Versicherungssummen unterschiedlich ausfallen kann.