Rechtsschutzversicherung

Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz.

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.

Eine Firmenrechtsschutzversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Unternehmer und Freiberufler. Die zumeist günstigen Rechtsschutzversicherungen sind deshalb besonders wichtig, weil Selbständige und Freiberufler die Verantwortung für das Erbringen von Leistungen, das Einhalten von Vorschriften, für die Geschäftsräume und die Mitarbeiter tragen.

Rechtliche Auseinandersetzungen sind heutzutage die Norm, egal ob es sich dabei um Probleme mit dem Finanzamt, Klagen wegen Verdienstausfall, Prozesse vor Arbeitsgerichten oder einem Mietstreit handelt.

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Grundsätzlich für jeden freiberuflich und selbständig Tätigen, der sich vor den finanziellen Auswirkungen eines Rechtsstreites schützen möchte.

Eine Firmenrechtsschutzversicherung umfasst:

  • Einen Privatrechtsschutz des Selbständigen und Freiberuflers (auch Geschäftsführers) und seiner Familie mit inkludiertem Arbeits- und Vertragsrechtschutz
  • Einem Verkehrsrechtsschutz für alle Firmenfahrzeuge aber auch die Privatfahrzeuge des Unternehmers (Geschäftsführers) und der Familie
  • Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige inkl. Arbeitsrechtsschutz
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Fahrerrechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Forderungsmanagement (i. d. Reg. durch Kooperation des Versicherers mit einem externen Dienstleister)

Soweit vereinbart sind u.a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz,
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Daten-Rechtsschutz vor
  • Gerichten

Grundsätzlich gelten 

  • Baurechtsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts und Erbrechtes
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
  • Kapitalanlagestreitigkeiten
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
  • Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
  • Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden, Gewährleistungsansprüche von Kunden, etc.)

als nicht versichert.

Grundsätzlich geben die Versicherungsgesellschaften die Versicherungssummen vor.

Die meisten Anbieter vereinbaren unbegrenzte Versicherungssummen, was im gewerblichen Bereich auch zu empfehlen ist.

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

Die Unternehmensgröße bzw. Mitarbeiterzahl prägt hauptsächlich das Risiko und damit den Preis. Hier sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass Geringverdiener, Azubis und Teilzeitkräfte aufgeschlüsselt werden, da diese die Prämie senken können.

Darüber hinaus lässt sich der Beitrag anhand der Selbstbeteiligungshöhe variieren und natürlich die Wahl der Bausteine.