Gebäudeversicherung

So wie Ihr Wohngebäude, ist auch Ihre Betriebsstätte vor Beschädigungen, bis hin zur vollständigen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten, bedroht.

Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Eine Situation, die für viele Unternehmen untragbar ist. Eine solide und umfassende Gebäudeversicherung ist enorm wichtig.

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Wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind und für Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.

Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen (z.B. Hallenkräne), sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.

Auch Markisen, Beleuchtung, Reklame, Schaukästen sollten mit in die Police aufgenommen werden.

Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar.

Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm/Hagel

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau)
  • Vandalismus, versuchter Einbruch
  • Unbenannte Gefahren
  • Genereller Unterversicherungsverzicht
  • Sonstige Grundstücksbestandteile
  • Mietverlust (gewerblich, privat)
  • Wasserverlust
  • Sachverständigenkosten
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
  • Tierbiss an elektrischen Anlagen
  • Rohrverstopfung
  • Rückreisekosten

Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren.

Allgemeine Ausschlüsse:

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie

  • Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des Gebäudes. Dieser kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachtens oder durch Übernahme der Versicherungssumme eines Monopolvertrages bestimmt werden.

  • Wiederherstellung von versicherten Gebäuden
  • Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden.
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen. Auch die Entsorgung von Gebäudeteilen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.