IT-Police

Häufig führen Schäden im Einsatzbereich der IT und Telekommunikation zu einem Vermögensschaden des Kunden oder eines sonstigen Dritten.

Programmierfehler in einer Warenwirtschaftssoftware, fehlerhafte Implementierung einer Software oder Sicherheitslücke in einem IT-System können finanzielle Schäden hervorrufen, die in Ihrer Höhe nicht zu unterschätzen sind. Versicherungstechnisch handelt es sich dabei um Vermögensschäden. Daher ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer der wichtigsten Bestandteile der IT-Haftpflicht.

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Für Unternehmen die sich beschäftigen mit:

  • Hardware-Herstelllung, -Implementierung-, Pflege, -Handel
  • Software-Herstellung (Programmierung), -Implentierung, -Pflege, -Modifizierung, -Handel
  • IT- und TK-Beratung, -Schulung, -Anlayse
  • IT-Gutachtenerstellung u. IT-Sachverständigentätigkeit
  • Planung, Einrichtung u. Organisation von Netzwerken
  • Providerleistungen: z.B. Host-, Content-, Access-Providing, Cloud-Computing, SasS
  • Internet-, Intranet u. Online-Dienstleistungen: z. B. Domain-Service, Webdesign, SEO, SEM
  • Rechenzentrumsbetrieb, Datenerfassung, -speicherung, -verarbeitung

Versicherungsschutz besteht für Dienstleistungen beim Betrieb eines Unternehmens der Informations- oder Telekommunikationstechnologie (IT-Dienstleistungen) und die im Rahmen dieses Betriebes gelieferten Produkte (IT-Produkte) insbesondere für:

Software:

  • Herstellung
  • Handel
  • Implementierung
  • Pflege

Hardware:

  • Herstellung
  • Installation
  • Integration

Netzwerk:

  • Planung
  • Installation
  • Integration
  • Pflege

Information:

  • Erassung
  • Speicherung
  • Verarbeitung

Folgende Bausteine können Bestandteil des Vesicherungspaketes sein:

  • Eigenschadenversicherung bei Rücktritt des Auftraggebers
  • Vermögensschadenhaftpflicht
  • Büro und Betriebshaftpflichtversicherung
  • Produkthaftpflichtversicherung
  • Versehensklausel
  • Umsatzausfälle, Erfüllungsfolgekosten
  • Datenschutz- u. Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Keine Unterscheidung in Vermögens-, Datenlösch-, Sach- oder Personenschäden
  • Ansprüche aus Verzug, Nichteinhaltung von Fristen u. Termine
  • Repräsentantenregelung
  • nicht reproduzierbare Fehler
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Entwicklungsschäden / keine Erprobungsklausel
  • D&O-Versicherung,
  • Cyberschutz
  • Weltweite Deckung
  • Reputationsschäden
  • Urheberrechtsverletzung

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Betrieb eines Unternehmens derInformations- und Telekommunikationstechnologie (ITK)für&nbs

  • Personenschäden
  • Sachschäden und
  • (echte) Vermögensschäden
  • inklusive daraus resultierender Folgeschäden

Die Versicherungssumme ist frei wählbar.

Unternehmensalter, Betriebs-und Umsatzgröße sollten bei der Summenermittlung berücksichtigt werden. Zu geringe Versicherungssummen bilden im Schadensfall große Lücken. I.d.R. fangen die Versicherungssummen bei 100.000 Euro an.

  • Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.

    Der Versicherer übernimmt die Abwehr des Anspruchs und trägt die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten. Davon umfasst sind auch die Kosten einer mit Zustimmung des Versicherers vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person betriebenen negativen Feststellungsklage oder Nebenintervention.

    Als Kosten gelten Anwalts-, Gutachter-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reise-, Schadenminderungs- und Schadenregulierungskosten