Häufig führen Schäden im Einsatzbereich der IT und Telekommunikation zu einem Vermögensschaden des Kunden oder eines sonstigen Dritten.
Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Eine Situation, die für viele Unternehmen untragbar ist.
Wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind und für Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.
Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen (z.B. Hallenkräne), sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.
Auch Markisen, Beleuchtung, Reklame, Schaukästen sollten mit in die Police aufgenommen werden.
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar.
Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:
Zusätzlich versicherbar sind:
Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren.
Allgemeine Ausschlüsse:
Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des Gebäudes. Dieser kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachtens oder durch Übernahme der Versicherungssumme eines Monopolvertrages bestimmt werden.