Sie sind Wedding-oder Eventplaner, Sachverständiger, Immobilienmakler, Hausverwalter, Übersetzer, Buchhalter, Journalist, Blogger, Influenzer oder sonstig beratend freischaffend als Dienstleister tätig?
Für Ihre Berufe ist der Abschluss einer gesonderten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber er kann existenziell sein. Mancher Auftraggeber setzt sogar voraus, dass Sie über eine solche Versicherung verfügen. Insbesondere die Verletzung von Datenschutz und Namensrechten, falsche Kalkulationen oder fehlerhafte Publikationen können Ihnen beruflich angelastet werden und für nachhatlige Reputationsschäden sorgen.
Vermögensschadenabsicherungen sind aber auch für ehrenamtliche Vorstände von Wohneigentumsgesellschaften bzw. Verwalter von Häusern oder Wohnungen und für Vereine und Verbände interessant.
Erhalten Sie hier einen Einblick, welcher Versicherungsschutz für Ihren Betrieb in Frage käme.