Gruppenunfallversicherung

Die BG leistet nicht immer....!

Wenn ein Mitarbeiter einen Unfall erleidet, der nicht auf dem Weg zur Arbeit oder zurück oder am Arbeitsplatz passiert, ist er von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht versichert. Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Invalidität von 20%. Im Gegensatz dazu bietet die Gruppenunfallversicherung einen 24-Stunden-Schutz, auch im Privatbereich.

Ein Unternehmen kann diese für seine Mitarbeiter, meist zu günstigen Konditionen und attraktive Sonderleistungen abschließen und so eine mögliche, entstehende Lücke zur gesetzlichen Krankenversicherung für den Mitarbeiter schließen. Das führt im Unternehmen zu einem guten Betriebsklima -  Sondervereinbarungen zugunsten des Beschäftigten wirken sich immer positiv aus - und führen gleichzeitig zu erhöhter sozialer Kompetenz.

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Die Gruppen-Unfallversicherung ist nicht nur für große Unternehmen interessant. Auch kleine Firmen können von diesen Tarifen profitieren, denn oft ist eine Absicherung schon ab drei Personen möglich versicherbarer Personenkreis:

  • Firmeninhaber
  • Mitarbeitende Angehörige
  • sonstige Angehörige, z.B. Kinder (je nach Tarif)
  • Arbeiter
  • Auszubildende
  • Geringfügig Beschäftigte

Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis.
Wenn dem Versicherten ein Unfall widerfährt, übernimmt der Versicherer die vereinbarten Leistungen.

I.d.R. wird eine sogenannte 24 h-Deckung vereinbart; d.h. es ist unerheblich, ob der Unfall während der Arbeitszeit oder privat eintrat.

Versichert wird der Personenkreis gegen Unfälle des täglichen Lebens.

Hierzu gehören Knochenbrüche,  Erfrierungen, Verletzungen die kosmetische Operationen bedürfen, Verlust von Gliedmaßen und die Invalidität einzelner Glieder.

Auch die Folgen eines Zeckenbisses sind versicherbar und Verletzungen durch Kraftanstrengung und Eigenbewegung.

Typische Ausschlüsse sind

  • Unfälle im Zusammenhang mit einer aktiven Teilnahme an Straftaten
  • Unfälle infolge Geistes- oder Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit, Schlaganfälle, epileptische Anfälle
  • Unfälle wegen aktiver Teilnahme an Auto-/ Motorradrennen
  • Unfälle durch Kernenergie, innere Unruhen
  • vorsätzliche Selbsttötung oder Verstümmelung

  • Die Bausteine und die Versicherungssummen können flexibel gestaltet werden – individuell für einzelne Personen oder Personengruppen ohne Namensnennung (z. B. nur Auszubildende, nur Prokuristen, nur Mitarbeiter mit einer längeren Betriebszugehörigkeit etc. - diese Personengruppen sind dann automatisch bei Firmeneintritt mitversichert).

    In der Regel ist bei den Versicherungstarifen eine Einstufungen nach den Gefahrengruppen A (nicht körperlich tätig) und Gefahrengruppe B (körperlich tätigkeit) vorgesehen.

    Somit können Firmeninhaber und Mitarbeiter entsprechend der eigenen Lebenssituation, gezielt gegen die Folgen eines Unfalls abgesichert werden.

    Im Blick behält der Arbeitgeber hier jedoch auch die steuerliche Behandlung:

  • Schließt ein Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung ab, so stellen die hierfür gezahlten Beiträge Betriebsausgaben dar.
  • Die steuerliche Behandlung auf Seiten der versicherten Arbeitnehmer, richtet sich danach, ob durch den Arbeitgeber ein vertraglicher Direktanspruch auf die Leistungen eingeräumt worden ist oder nicht.

  • Je nach Vertragsgestaltung können folgende Punkte vereinbart werden:

  • Eine Invalidität ab 1%
  • Eine lebenslange Unfallrente bei einer Invalidität ab 50%
  • Ein Krankenhaus-Tagegeld bis zu 730 Tagen
  • Ein Genesungsgeld bis zu 100 Tage
  • Eine Todesfall-Leistung
  • Einen Ersatz von Bergungskosten sowie
  • Rettungskosten
  • Knochenbruchgeld
  • Komageld
  • kosmetische Operationen
  • einen Ersatz von Umbaukosten für den Arbeitsplatz
  • und vieles mehr