Die BG leistet nicht immer....! Wenn ein Mitarbeiter einen Unfall erleidet, der nicht auf dem Weg zur Arbeit oder zurück oder am Arbeitsplatz passiert, ist er von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht versichert. Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Invalidität von 20%. Im Gegensatz dazu bietet die Gruppenunfallversicherung einen 24-Stunden-Schutz, auch im Privatbereich.