Hochentwickelte, sensible und teuere elektronische Geräte sind heute in sehr vielen Betrieben unentbehrliche Helfer bei der täglichen Arbeit. In fast allen Firmen sogar absolute Basis, um auf Dauer überhaupt ertragreich arbeiten zu können.
Der Alptraum eines jeden Firmeninhabers: der Betrieb kann aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Sturm etc.) ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden bzw. es kommt im schlimmsten Fall zum Betriebsstillstand.
Die Folgen für den Betrieb sind immens: Erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen. Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile.
Um diese Folgen abzufangen und daraus keine existenzielle Gefahr werden zu lassen, wurde die Betriebsunterbrechungsversicherung ins Leben gerufen. Grob gesagt trägt sie sämtliche Kosten, die durch die Unterbrechung des Betriebes aufgrund vorangegangener, versicherten Gefahren anfallen.
Jeder Firmen- oder Praxisinhaber mit hoher Abhängigkeit zu seinen Räumlichkeiten und stationärer Technik sollte immer über eine Betriebsunterbrechungsversicherung verfügen.
durch einen versicherten Schaden an Inhalt, Elektronik oder Glas.
Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen.
Versichert gelten Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch
Grundsätzlich sind Schäden durch diese Ursachen nicht versichert:
Die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe (Klein-BU-Versicherung) entspricht der Versicherungssumme für die Inhaltsversicherung zuzüglich einer evtl. Elektronikversicherung.
Darüber hinaus gibt es die so genannte Mittlere BU-Versicherung und die Groß-BU-Versicherung. Sie können mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden. Im Unterschied zu Klein-BU-Versicherung übernimmt der Versicherer im Rahmen der Versicherungssumme auch die Mehrkosten für beispielsweise Schichtarbeit und Überstundenzuschläge, die infolge des Betriebsunterbrechungsschadens entstehen.
Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.
Den durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschafteten Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten (Löhne, Gehälter, evtl. Miete für Ausweichräumlichkeiten) werden in der Regel für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.