Betriebshaftpflicht

Schadensersatzansprüche Dritter durch Ihr Unternehmen

Die Betriebshaftpflichtversicherung (übliche Abkürzung in Deutschland: BHV) deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, Freiberuflern und Handwerkern ab. Teilweise besteht für diesen Personenkreis eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge.

Mit der Führung eines Betriebes unterliegen Sie einem breitem Spektrum von Haftungsrisiken. Bereits in dem Moment, in dem Kunden Ihr Betriebsgelände betreten, haften Sie für die Unannehmlichkeiten, die Ihren Besuchern zustoßen. Eine Betriebshaftpflicht kann Sie vor den Ansprüchen Dritter bei Personen- und Sachschäden, die sich aus Ihrer Unternehmenstätigkeit ergeben schützen. Das gilt auch für Ihre Mitarbeiter, wenn diese im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit Dritten einen Schaden zufügen.

Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
 

Auch die Produkthaftung und Umweltschäden können viele Unternehmen betreffen, die mit entsprechendem Versicherungsschutz abgesichert werden sollten.

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Jeder Selbständige Betrieb, der insbesondere Aussendiensttätigkeiten oder Kundenverkehr unterhält, sollte über eine solche Versicherung nachdenken. Für produzierende Unternehmen ist sie hingegen ein Muss.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann. 

Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf der Absicherung von Ansprüchen Dritter aus:

  • Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.

Für spezielle Berufsgruppen kann eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht-Police nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden leistet. Wer selbst Waren importiert, kann ggf. auch als Quasi-Hersteller für die Eigenschaften dieser Produkte haftbar gemacht werden (Produkthaftung) und sollte die Betriebshaftpflicht entsprechend erweitern.

Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
  • reine Vermögensschäden

Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers. Häufig werden Standardsummen angeboten, teilweise wird der Umsatz als Grundlage genommen

  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche