Schadensersatzansprüche Dritter durch Ihr Unternehmen. Die Betriebshaftpflichtversicherung (übliche Abkürzung in Deutschland: BHV) deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, Freiberuflern und Handwerkern ab.
Die Gefahren die Dritten oder Ihren Ausstellungsgütern und Waren zustoßen können, sind über spezielle Versicherungen versicherbar.
Eine Veranstalterhaftpflicht sollte jeder Betrieb abschließen, der (regelmäßig) Veranstaltungen organisiert, auf denen Besucher erwartet werden.
Bei der Veranstalterhaftpflichtversicherung sind Ansprüche Dritter, die während der Veranstaltung, inkl. Auf-und Abbauzeit, entstehen versichert.
Bei der Veranstalterhaftpflicht werden
an Dritten abgesichert, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.
Nicht versichert sind Schäden durch:
Meist wird wie in der Betriebshaftpflicht eine pauschale Versicherungssumme mit Mindesthöhen von 3 Mio Euro und mehr gewählt.
Die Prämie ist zudem abhängig von Besucherzahlen, Veranstaltungsdauer und Art der Veranstaltung