Selbst dem erfahrensten Mediziner kann im Laufe seiner Tätigkeit ein Missgeschick unterlaufen. Einmal falsch gehandelt, einmal falsch entschieden und die Folgen können verheerend sein – finanziell und juristisch.
Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Trotz aller Sorgfalt und personeller Bestbesetzung werden Fehlentscheidungen getroffen; der Schaden für das Unternehmen kann enorm sein.
Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch für die Fehler der Mitentscheider.
Der Glaube, dass z.B. eine GmbH dann beschränkt haftet, ist leider ein weitverbreiteter Irrglaube.
Eine D&O Police schützt den Entscheider vor den finanziellen Folgen einer Pflichtverletzung und somit das Unternehmen letztendlich vor den Auswirkungen negativer Publicity. Denn die D&O-Versicherung versucht schnell und - wenn möglich - aussergerichtlich die Lage zu klären.
Die D&O Versicherung ist bei Aktiengesellschaften gemäß Satzung Pflicht für alle Aufsichtsräte und Vorstände.
Generell sollte jedes Unternehmen, bei dem tagtäglich Entscheidungen durch mehrere Personen getroffen werden über eine D&O Deckung nachdenken. Betroffen sein können Mitglieder der geschäftsführenden Organe, wie z.B. GmbH Geschäftsführer, Vorstand, Generalbevollmächtigte und der Kontrollorgane, wie z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat oder Kuratorium, sowie Prokuristen und leitende Angestellte.
Entscheider in Stiftungen, Vorstände von Vereinen oder anderen gemeinnützigen Institutionen haften ebenso persönlich für Ihre Entscheidungen. Auch hier ist der Schutz einer D&O dringend
angeraten!
Beachten Sie bitte auch, dass Eigentum an der Firma nicht vor der persönlichen Haftung schützt, weshalb auch Gesellschafter-Geschäftsführer z.B. von einem Insolvenzverwalter direkt in Haftung genommen werden können.
Laut Gesetzesbeschluss zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) tragen seit 01.07.2010 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, unabhängig von deren Größe, amtliche Notierung oder Aktionärszusammensetzung einen persönlicher Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. 1,5-fach des Jahresbruttofestbezuges. Auch dieser Selbstbehalt kann über einen entsprechenden Versicherungsschutz abgesichert werden.
Nicht versichert bleiben beispielsweise Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung (sofern Wissentlichkeit nicht durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder Anerkenntnis einer versicherten Person festgestellt ist) sowie Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind.
Die D&O- Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass eine versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) ersatzpflichtig gemacht wird, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht. Versichert ist sowohl die Haftung im Innen- wie auch im Außenverhältnis. So können Schadenersatzansprüche vom eigenen Unternehmen an den Entscheider herangetragen werden, aber auch beispielsweise von Geschäftspartnern oder Behörden, die nicht nur die Firma sondern auch den tatsächlichen Schadensverursacher mit ihren Ansprüchen angehen.
Die D&O- Versicherung bietet jedoch nur Schutz für die Organe und Manager des Unternehmens, nicht aber für das Unternehmen selbst, welches eine D&O-Versicherung für ihre Organe und Manager abschließt. Versicherungsschutz in Bezug auf von dritter Seite gegen das Unternehmen wegen Pflichtverletzungen ihrer Mitarbeiter erhobene Ansprüche bietet eine (im amerikanischen Sprachraum so genannte) Errors&Omissions (E&O)- bzw. (britische Bezeichnung) Professional Indemnity (PI)-Deckung.
Versicherungssummen werden je nach Branche und Unternehmenskennzahlen (Bilanz, GuV, Strukturen, Startup etc.) pauschal oder individuell vom Versicherer angeboten. Diese werden auch jedes Jahr erneut verhandelt.
Kleineren Unternehmen genügt schon eine Versicherungssumme von 100.000 Euro, größere gehen in den mehrstelligen Millionenbereich.
Im Fall eines Vermögensschaden geht es vor allem auch um Ihre berufliche Reputation. Damit Sie dann nicht allein dastehen, beraten Sie spezialisierte Anwälte bei Rechtsstreitigkeiten.
Der Versicherungsschutz umfasst die angemessenen und erforderlichen Gebühren und Ausgaben, um den Schaden für das Ansehen der versicherten Person abzuwehren oder zu mindern und berechtigte Ansprüche (Schadenersatz) zu befriedigen.