Betriebliche Altervorsorge

Auf die wachsende Rentenlücke der gesetzlichen Rentenversicherung muss zunehmend mit dem Aufbau weiteren Vermögens reagiert werden.

Nicht nur auf die private Altersvorsorge, die ein hohes Maß an Flexibilität liefert, sollte gebaut werden, sondern auch auf die Möglichkeit über den über den Arbeitgeber betriebliche Vorsorge (BAV) zu betreiben. Sie bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Vorteile.

Man unterscheidet dabei verschiedene Durchführungswege.

Es gibt z. B. Pensions- und Unterstützungskassen sowie die Direktversicherung. Letztere ist weit verbreitet und bietet viele Vorzüge.

Für die meisten Betriebe gibt es Branchenlösungen (z.B. Metallrente, Klinikrente), die besondere Rahmen-also Einkaufskonditionen für die Versicherten liefern.

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Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung

Der Arbeitgeber erteilt eine Zusage und trifft mit dem Mitarbeiter eine Entgeltumwandlungs-vereinbarung.

Der Arbeitgeber schließt daraufhin eine Direktversicherung ab. Er kann dies bei seinem bevorzugten Versicherungsunternehmen tun, oder er überlässt dem Mitarbeiter die Wahl der Gesellschaft. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und führt die Beiträge ab, daher spricht man von Entgeltumwandlung. Versicherte Person ist der jeweilige Arbeitnehmer, bei dem von Beginn an das Bezugsrecht liegt. Die Beiträge werden aus dem Bruttoentgelt des Arbeitnehmers abgeführt. Für den Arbeitgeber entstehen keine zusätzlichen Kosten – es können sogar Sozialversicherungsbeiträge und Steuern eingespart werden! Insbesondere Singles und Kinderlose profitieren von diesen Vorteilen teilweise zu 50%.

Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung

Bei einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung bestimmt der Arbeitgeber, ob und wie viel er in eine betriebliche Altersvorsorge für seine Mitarbeiter einzahlen will. Die eingezahlten Beiträge sind Betriebsausgaben und reduzieren somit die Steuerlast des Unternehmens.

Auch Mischformen sind möglich. Sie können sich als Arbeitgeber an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen, indem Sie einen Zuschuss in die Direktversicherung des Mitarbeiters fließen lassen. So können teilweise größere Synergien beim Mitarbeiter erzielt werden. Eine u.U. kleine Gehaltserhöhung käme aufgrund der Sozial-und Steuerabgabenlast kaum beim einzelnen an. Eine Beteiligung an der betrieblichen Altersvorsorge jedoch schafft Mitarbeiterbindung und echte monetäre Vorteile auf beiden Seiten.

Klassisch wird in folgende Durchführungswege unterschieden:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds
  • Direkt/Pensionszusage

Die Entscheidung, welcher Weg für einen Betrieb in Frage kommt, hängt insbesondere von der Größe und den Kapazitäten im Personalbereich ab.

Der weitverbreiteste Durchführungsweg ist die Direktversicherung.

Hier handelt es sich im Prinzip um eine normale Rentenversicherung. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer wird als versicherte Person bezugsberechtigt. Es gibt bei der Direktversicherung zwei Finanzierungsarten: Arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung.

In vielen Branchen ist die betriebliche Altersvorsorge bereits in den Tarifverträgen geregelt. Für bestimmte Branchen (Kunststoff, Metallrente, Holz, Gesundheitswesen u.v.m ) gibt es mittlerweile tarifvertragskonforme BAV-Lösungen, die durch Gruppenkonditionen erhebliche Vorteile bergen.

Auch geringfügig Beschäftigte können mit Hilfe einer Direktversicherung vorsorgen, ohne Einbußen beim Gehalt. Durch die sog. Minijobrente hat diese Berufsgruppe die Möglichkeit, Vorsorge allein durch die Investition von Arbeitszeit aufzubauen.

Ein weiterer Durchführungsweg ist die Pensionkasse

Die Pensionskasse ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie ist neben der Direktversicherung der zweitwichtigste Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland.

Ein für Arbeitgeber wichtiger Vorteil dieses Durchführungswegs ist, dass er nicht in die gesetzliche Insolvenzsicherung einbezogen ist und damit keine Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein abzuführen sind.

Unternehmen aller Branchen können dort einzahlen. Hierzu schließen sie für ihre Mitarbeiter einen Rentenversicherungsvertrag ab, der mit 1,25 Prozent pro Jahr verzinst wird. Hinzu kommt eine variable Überschussbeteiligung.

Die Mitarbeiter können zusätzlich das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern oder eine Hinterbliebenen-Versorgung vereinbaren. Dank staatlicher Versicherungsaufsicht ist die Pensionskasse eine sehr sichere Form der betrieblichen Altersversorgung.

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie dient einzig und allein der Erbringung von betrieblichen Altersvorsorgeleistungen.
Die Unterstützungskasse schließt zur Sicherung der Versorgungsleistungen Rückdeckungsversicherungen ab. Die zugesagten Leistungen der Unterstützungskasse und
der Leistungsumfang der Rückdeckungsversicherung sind stets gleich hoch, so dass zu keinem Zeitpunkt eine Finanzierungslücke besteht. Man spricht hier von einer sog. kongruenten Rückdeckung.

Die Pensionszusage ist nach wie vor das klassische Instrument der GGF-Versorgung im deutschen Mittelstand. 

Vorteile sind die Abbildung hoher Versorungsleistung und eine flexible Gestaltung sowie Transparenz in der Anlage. Spezialisierte Dienstleister machen leider die Erfahrung, daß ein Großteil der installierten Pensionszusagen fehlerhaft sind. Dabei befinden sich in einer Zusage oft mehrere Gestaltungsfehler gleichzeitig. Die Konsequenzen können dramatisch sein. Insbesondere die Gefahr, dass die Zusagen nicht ausfinanziert sind über die dahinterliegenden Versicherungsverträge.

Deshalb wird heute fast nur noch auf beitragsorientierte und nicht leistungsorientierte Zusagen gesetzt.

Die Betriebliche Altersvorsorge ist ein Steuerstundungsmodell. Dadurch, dass Steuer-und Sozialversicherungsbeiträge durch den Abfluss von Bruttoeinkommen gemindert werden, fordert der Staat gleichzeitig strengere Regeln beim Rentenbezug.

Vor dem 62.ten kann der Versicherte nicht mit seiner Rente rechnen; diese fließt lebenslang. Die zufließende Rente unterliegt dann dem jeweiligen Einkommenssteuersatz, der im Rentenalter jedoch i.d.R. niedriger ausfällt.

Die vereinbarten Renten kann mit unterschiedlichen Rentengarantiezeiten ausgestattet werden.